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AGB Öger Tours GmbH

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der ÖGER TOURS GmbH, Deutschland (nachfolgend ÖT genannt)


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrages. Bei Reiseangeboten werden zum Teil Leistungen zu besonderen Bedingungen erbracht, die bei der Leistungsbeschreibung im Katalog genannt werden. Diese entnehmen Sie bitte dem Katalog. Eine wichtige Bitte: Geben Sie, nach dem Sie gebucht haben, bei jedem Schreiben bzw. Anfragen Ihre Reiseauftragsnummer an.



1. Abschluss des Reisevertrages


1.1.

Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unserer Prospekte bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns in Hamburg zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung der Reisebestätigung/Rechnung. Reisebüros treten nur als Vermittler auf.


1.2.

Liegen Ihnen unsere Reise - und Zahlungsbedingungen bei telefonischer Anmeldung nicht vor, übersenden wir sie Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung.


1.3.

Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann, sofern wir Sie bei Übersendung auf die Änderung hinweisen.


1.4.

Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder Ihre Reisedokumente nicht spätestens 5 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten haben. In diesem Falle werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente sofort zusenden oder bei Flugreisen am Abflughafen gegen Zahlungsnachweis frühestens einen Tag vor dem Flugtag aushändigen.



2. Bezahlung


2.1.

Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung wird die vereinbarte und auf der Reisebestätigung/Rechnung ausgewiesene Anzahlung in Höhe von 25% des Reisepreises fällig. Die Prämie für die Versicherung wird mit der Anzahlung fällig. Die Restzahlung wird 38 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig. Der Nur-Flug-Preis ist sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung an ÖT zu zahlen. Wenn Sie Ihr schriftliches Einverständnis zur Zahlung im Lastschriftverfahren erteilt haben oder Sie mit Kreditkarte zahlen - sofern diese Möglichkeiten angeboten werden –, erfolgen die Abbuchungen von Ihrem Konto rechtzeitig zu den Fälligkeitszeitpunkten. Bei Zahlung mit Kreditkarte fällt ein Transaktionsentgelt in Höhe von 0,5 % des Reisepreises an, aufgerundet auf volle Euro. Entscheiden Sie sich für die Zahlung mittels SEPA-Lastschriftverfahren, benötigen wir ein schriftliches SEPA-Mandat. Dieses ist vom Kontoinhaber bei Buchung zu unterzeichnen. Den Belastungstermin betreffs des Reisepreises (An- und Restzahlung) werden wir jeweils bis zu einem Tag vor den oben genannten Fälligkeitsdaten auf der Reisebestätigung/Rechnung mitteilen. Bei Zahlung mittels Lastschrift entfällt das Transaktionsentgelt. Bei Zahlung mittels Überweisung ermäßigt sich das Transaktionsentgelt auf € 1,50. Wenn Sie die Zahlart „Überweisung” wählen, erwarten wir den Geldeingang zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen.
Eine Erstattung des Transaktionsentgelts bei späterem Wechsel der Zahlungsart ist nicht möglich. In jedem Fall wird Ihnen vor einer Zahlung/Abbuchung der Sicherungsschein übergeben oder übersandt, denn Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert. Die Verfügbarkeit der jeweiligen Zahlungsmethode am Abflughafen ist vom Kunden vorab zu erfragen. Die Bareinzahlung hat auf das in der Reisebestätigung genannte Konto zu erfolgen. Bareinzahlungen sind durch entsprechende Kassenbelege der Bank nachzuweisen, bei der die Einzahlung vorgenommen wurde. Bei Zahlung per Kreditkarte oder EC Cash ist das Tageslimit zu beachten. Für die Ausgabe von Reiseunterlagen am Serviceschalter am Flughafen erheben wir ein Entgelt von € 3,-. Sofern der Reisepreis aufgrund besonderer Vereinbarung erst bei Abholung der Reiseunterlagen am Abflughafen bezahlt wird, erhöht sich das Serviceentgelt auf € 23,– je Vorgang.


2.2.

Sollte der Zahlungseinzug von dem von Ihnen genannten Lastschrift- oder Kreditkartenkonto mangels ausreichender Deckung zu den Fälligkeitsterminen nicht möglich sein, sind wir berechtigt, die uns dadurch entstehenden Mehrkosten von € 16,83 bei Lastschrifteinzug zu erheben. Bei Kreditkarteneinzug betragen die zu erhebenden Mehrkosten € 15, –, wobei Ihnen der Nachweis, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, unbenommen bleibt.


2.3.

Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktritts pauschalen, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.


2.4.

Wenn Sie Zahlungen nicht zu den vereinbarten Terminen leisten und wir Sie deshalb mahnen müssen, sind wir berechtigt, eine Mahnkostenpauschale in Höhe von € 2,50 zu erheben, wobei Ihnen der Nachweis, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, unbenommen bleibt.



3. Leistungen, Preise


3.1.

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.


3.2.

Ihre Reise beginnt und endet - je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer - zu den im Prospekt ausgeschriebenen Abreise- und Ankunftsterminen.


3.3.

Flugscheine oder Sonderfahrtausweise gelten nur für die darin angegebenen Reisetage. Wenn Sie eine Änderung wünschen, sind wir bemüht, gegen Rechnung eine Ersatzbeförderung zur Verfügung zu stellen.


3.4.

Wenn Sie einzelne von Ihnen bezahlte Leistungen aus Ihnen zuzurechnenden Gründen nicht in Anspruch nehmen, können wir Ihnen nur dann eine Teilerstattung gewähren, wenn der Leistungsträger eine Gutschrift erteilt, nicht jedoch, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.


3.5.

Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten Preise pro Person für die Unterkunft in 2-Bett-Zimmern bzw. für die gebuchte Kabinen-Kategorie.


3.6.

Kinderermäßigung: Kinder unter 2 Jahren können ohne Anspruch auf einen Sitzplatz im Flugzeug auf Charterflügen unentgeltlich, bei Linienflügen – bei Sondertarifen kann dieser Betrag variieren, ggf. wird er Ihnen vor Buchung genannt – zu einem Preis von bis zu 70,– € gemäß Angebot befördert werden, sofern je Kind eine erwachsene Begleitperson mitreist. Vollendet das Kind während der Reise das 2. Lebensjahr, gelten bei der Buchung die Bedingungen und Preise für Kinder ab 2 Jahren. Kosten, die für Kinder unter 2 Jahren im Hotel entstehen, sind dort direkt zu bezahlen.


3.7.

Wenn Sie die Reise verlängern wollen, wenden Sie sich rechtzeitig an unsere Reiseleitung. Eine solche Verlängerung ist nur möglich, wenn Ihr Zimmer nicht belegt ist. Der Rückflug erfolgt dann im Rahmen der noch freien Platzkapazitäten. Falls durch die Verlängerung eine Änderung des ursprünglich gebuchten Flughafens notwendig wird, besteht kein Anspruch auf Ersatzbeförderung. Der Preis für die Verlängerung berechnet sich, sofern nicht anders ausgeschrieben, nach dem Saisonpreis der Verlängerungswoche in unserem Katalog.


3.8.

Nur-Hotel-Buchungen können wir bei Reisenden mit ständigem Wohnsitz außerhalb der EU nicht annehmen.



4. Leistungs- und Preisänderungen


4.1.

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Informieren Sie sich bitte bis spätestens 24 Stunden, aber nicht früher als 48 Stunden vor Rückflug bzw. Rückfahrt bei unserer Reiseleitung über die genauen Flug
bzw. Fahrtzeiten.


4.2.

Wenn unter den Voraussetzungen der vor stehenden Regelung ein Flug oder eine Fahrt auf unsere oder auf Veranlassung eines Beförderungsunternehmens von oder zu einem anderen als dem bestätigten Flughafen oder Zielort durchgeführt werden muss, übernehmen wir die Kosten der Ersatzbeförderung – mindestens bis zur Höhe einer Bahnfahrt 2. Klasse – zum ursprünglich bestätigten Flughafen/Zielort.


4.3

Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen oder Flughafengebühren entsprechend wie folgt zu ändern. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen.

b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir von Ihnen verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises werden wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5%, sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie müssen diese Rechte unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung geltend machen.


4.4.

Die im vorstehenden Absatz genannten Rechte stehen Ihnen auch im Fall einer erheblichen Reiseänderung zu und sind ebenfalls unverzüglich nach Bekanntgabe der wesentlichen Änderung geltend zu machen.



5. Rücktritt durch den Kunden, Ersetzung des Kunden, Umbuchung


5.1


Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Treten Sie von dem Vertrag zurück oder die Reise nicht an, so können wir an Stelle des Reisepreises Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für
unsere Aufwendungen verlangen, sofern wir den Rücktritt nicht zu vertreten haben und es sich nicht um einen Fall Höherer Gewalt handelt. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung zu berücksichtigen. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder dem Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als die von uns in der Pauschale (siehe unten) ausgewiesenen Kosten. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn Sie sich nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekanntgegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfinden. Die pauschalisierten Ansprüche auf Rücktrittsgebühren betragen:


5.2

Für Pauschalreisen, Nur Flug und Nur Hotel Buchungen sowie Gruppenbuchungen,

a) bis 38. Tage vor Reisebeginn 25%
b) ab 37.- 30. Tag vor Abreise 30%
c) ab 29.- 22. Tag vor Abreise 35%
d) ab 21. - 15. Tag vor Abreise 45%
e) ab 14. - 7. Tag vor Abreise 65%
f) ab 6. 3. Tag vor Abreise 70%
g) ab 2. – 1. Tag vor Abreise 80%
am Reisetag oder bei Nichterscheinen 90% des Reisepreises


5.3

Für alle Pauschalreisen mit Linienflügen, z.B. Lufthansa, Turkish Airlines, Emirates etc.

a) vor Ticketausstellung 25%, mindestens jedoch € 40,– pro Person
b) nach Ticketausstellung oder 30. Tage vor Abflug Flugpreis nicht erstattungsfähig, zuzüglich der eventuell anfallenden prozentualen Hotelkosten.
Die Inanspruchnahme einzelner Abschnitte des Fluges durch Sie ist bei Beförderung mit Linienflügen ausgeschlossen. Nehmen Sie beispielsweise den Hinflug nicht wahr, verfällt nach den Regelungen der Airlines automatisch auch der
Rückflug. Einzelheiten sind bei uns zu erfragen.
c) Sofern der Flugtarif abweichenden Regelungen unterliegt (z.B. Sondertarif), werden eventuell abweichende Stornobedingungen bei der Buchung angezeigt. Stornierungs- und Umbuchungsgebühren für Flüge können je nach Fluggesellschaft und Tarifbedingungen stark voneinander abweichen.


5.4

Bei Buchungen aus den Programmen ÖGER TOURS XÖGER und YÖGER wird die Reise auf Ihren Wunsch nach dem Prinzip des „dynamic packaging“ zusammengestellt. Dazu werden Sondertarife der Leistungsträger (z.B. Fluggesellschaften, Hotels) verwendet, die nicht erstattet werden können, sodass besondere Rückrittspauschalen vereinbart werden.

Aus diesem Grunde gelten die folgenden abweichenden Rücktrittsgebühren:
a) Bei Flugpauschalreisen vom Buchungstag bis 15 Tage vor Reiseantritt 60% des Reisepreises
b) ab 14 Tage vor Reisebeginn bis Reiseantritt oder bei Nichterscheinen 90% des Reisepreises.


5.5

Sie können sich mit Ausnahme des Punkt 5.8 bis zum Reisebeginn zur Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Die dadurch entstehenden tatsächlichen Mehrkosten haben Sie sowie der Dritte als Gesamtschuldner zu tragen. Die Parteien vereinbaren, dass eine Mehrkostenpauschale ohne gesonderten Nachweis unsererseits von Ihnen sowie dem Dritten als Gesamtschuldner geschuldet wird. Die Mehrkostenpauschale beträgt für jede zu ersetzende Person € 40,–. Sofern die dritte Person den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt, können wir dem Wechsel der Person widersprechen. Widersprechen wir dem Wechsel nicht, so tritt die dritte Person statt des ursprünglichen Kunden in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag ein.


5.6

Werden auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantrittes, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchungen), können wir bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Kunden erheben:

a) Für Pauschalreisen und Flugreisen mit Ausnahme der unter b) aufgeführten Linienflüge bis zum 30. Tag vor Reiseantritt
b) Für Linienflüge (vgl. auch Punkt 5.4) soweit möglich und verfügbar bis zum 30. Tag vor Reiseantritt, danach sind Änderungen nur nach Rücktritt vom Reisevertrag bei gleichzeitiger Neuanmeldung möglich; Gruppenreisen mit Linienflügen unterliegen separaten Umbuchungsbedingungen. Diese erfahren Sie bei Buchung in unserer Gruppenabteilung.
c) Bei Gruppenreisen, soweit sie nicht unter b) fallen, bis zum 30. Tag vor Reiseantritt. Umbuchungen über den zeitlichen Geltungsbereich der Ausschreibung
hinaus sind nicht möglich.


5.7

Das Umbuchungsentgelt vereinbaren die Parteien pauschal mit € 40,– pro Kunden und Umbuchungsleistung. Der Kunde kann jedoch jederzeit nachweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten als die vorstehenden Umbuchungspauschalen durch die Umbuchung entstanden sind.


5.8

Die Umbuchung auf ein Sonderangebot ist nur unter Beibehaltung des ursprünglichen Reisepreises zuzüglich der Umbuchungsgebühr möglich, Erstattungen sind ausgeschlossen. Bei Umbuchung auf eine gleichartige Reise mit höherem Reisepreis ist der Differenzbetrag von Ihnen zu zahlen, zuzüglich der Umbuchungsgebühr.


5.9

Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Frist gem. Punkt 5.6 erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gem. Punkt 5.1 bis 5.4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.


5.10.

Bei einer Reise, die auf Wunsch des Kunden nach dem Prinzip des sogenannten „Dynamic Packaging“ (XÖGER/YÖGER) zusammengestellt wurde (Punkt 5.4), ist eine Änderung der Reisedaten in Bezug auf Reisetermin, Reiseziel, Beförderungsart und/oder Abflughafen nicht möglich. Die Möglichkeit der Ersetzung des Kunden durch einen Dritten ist jeweils im Einzelfall bei uns anzufragen. Sofern die Ersetzung möglich ist, berechnen wir Ihnen die entstehenden Mehrkosten des/der jeweiligen Leistungsträger. Die Parteien vereinbaren, dass eine Bearbeitungspauschale ohne gesonderten Nachweis unsererseits vom Kunden sowie dem Dritten als Gesamtschuldner geschuldet wird. Die Bearbeitungspauschale beträgt für jede zu
ersetzende Person € 40,–.


5.11

Bei Nur-Flügen können Flugtickets von einem Preis bis zu € 149,– inkl. Steuern und Gebühren nicht erstattet werden. Erstattungen für nicht in Anspruch genommene Leistungen sind ausgeschlossen.


5.12

Gegen eine Umbuchungsgebühr von € 40,– pro Person bei Nur-Flügen – außer Flugbuchenen mit Sondertarifen auf Wunsch des Kunden – sind bis spätestens einen Tag vor Antritt des Fluges alle Reservierungen hinsichtlich des Termins, des Flugziels und Ort des Flugantritts innerhalb der Tarifgruppe der Ausschreibung umbuchbar. Die Umbuchung auf einen niedriger tarifierten Flug ist nur unter Beibehaltung des ursprünglichen Flugpreises zuzüglich der Umbuchungsgebühr möglich, Erstattungen sind ausgeschlossen. Bei Umbuchung auf einen höher tarifierten Flug ist der Differenzbetrag vom Kunden zu zahlen, zuzüglich der Umbuchungsgebühr. (Bei Infants, d.h. Kleinkindern unter 2 Jahren fallen keine Gebühren an).



6. Reise-Versicherungen


Eine Reiserücktrittskosten Versicherung sowie eine Reisekranken Versicherung sind im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend den Abschluss dieser Versicherungen, und zwar unmittelbar bei Buchung der Reise. Für Ihre Sicherheit insgesamt empfehlen wir den Abschluss eines speziellen Reiseschutzpakets der Europäische Reiseversicherung AG. In den Anzeigen in unseren Katalogen oder im Reisebüro können Sie sich näher darüber informieren. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist die Europäische Reiseversicherung AG, 81605 München, unverzüglich zu benachrichtigen. Wir sind mit der Schadensregulierung nicht befasst.



7. Rücktritt durch den Reiseveranstalter


In folgenden Fällen können wir vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen.


7.1

Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Durchführung der Reise trotz Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Falle ist die Einbehaltung des Reisepreises bis auf den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt ist, gerechtfertigt. Eventuelle Mehrkosten für den Rücktransport trägt der Kunde.


7.2

Bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn wir in der Beschreibung der Reise (Prospekt/Katalog) ausdrücklich auf die für die Reise notwendige Mindestteilnehmerzahl hingewiesen haben, können wir erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist, die Reise nicht durchgeführt und der Reisevertrag gekündigt wird. Der Kunde kann die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus unserem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach Erhalt der Erklärung geltend zu machen. Macht der Kunde nicht von seinem vorstehenden Recht Gebrauch, so ist der von dem Kunden gezahlte Betrag unverzüglich zurückzuerstatten.



8. Gewährleistung


8.1.


Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und Sie deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben. Wird eine Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist, so können Sie, im Eigeninteresse am besten schriftlich, den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.


8.2.

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen verloren geht oder beschädigt wird, müssen Sie unbedingt eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften ist die Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Im übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung anzuzeigen. Für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck übernehmen wir keine Haftung.


8.3.

Unsere Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.



9. Haftung, Verjährung


9.1.


Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen etc.) und die in der Reiseausschreibung und Bestätigung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haften wir auch bei Teilnahme der Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht.


9.2.

Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt,

1. soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird

oder

2. wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.


9.3.

Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.


9.4.

Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir jeweils je Kunde und Reise bei Sachschäden bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen im Zusammenhang mit Reisegepäck bleiben unberührt. In diesem Zusammenhang empfehlen wir den Abschluss des Komplett bzw. Basisschutzes in Ihrem Reisebüro oder bei unserer Flughafenstation.


9.5.

a)
Sämtliche in Betracht kommenden vertraglichen Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich bei uns geltend machen. Diese Frist gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 8.2., wenn Gewährleistungsrechte aus dem § 651 c Abs. 3, § 651 d, § 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadenersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.

b) Ansprüche aus unerlaubter Handlung, soweit es sich nicht um einen Personenschaden handelt, müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich bei uns geltend machen

c) Bei Personenschäden sind Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei uns innerhalb von einem Monat nach vertraglich vereinbartem Reiseende geltend zu machen, soweit Kenntnis von Schädiger oder schädigendem Ereignis innerhalb der vertraglichen Reisezeit besteht oder eine Kenntnis hätte bestehen müssen. Nach dem Ablauf vorstehender Fristen können Sie Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung der Fristohne Ihr Verschulden gehindert waren.


9.6.

Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Ansprüche aus unerlaubter Handlung, soweit keine Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit vorliegt, verjähren in einem Jahr, beginnend ab dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte, soweit die Verletzung nicht vorsätzlich erfolgte. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Schweben Verhandlungen über von Ihnen erhobene Ansprüche, ist die Verjährung gehemmt bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren in 3 Jahren.



10. Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen


10.1.


Bitte beachten Sie unsere Informationen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes, denn Sie sind für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, wir hätten Sie nicht oder falsch informiert. Diese Informationen gelten für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sofern sie im Besitz eines von ihr ausgestellten Passes bzw. Personalausweises sind. Sind Sie Ausländer oder Inhaber eines Fremdpasses, müssen Sie oft andere Bestimmungen beachten. Bitte erfragen Sie diese bei dem zuständigen Konsulat.


10.2.

Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist.


10.3

Jeder Kunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst kundig zu machen.
Ausfuhrverbot bestehen für unter Natur und Artenschutz bestehende Tiere, tierische und pflanzliche Produkte sowie für Antiquitäten, auch für alt aussehende Gegenstände und Gemälde alter Meister. Auch wenn diese und andere antike Kunstgegenstände offen verkauft werden, ist die Ausfuhr bei teilweise hoher Strafe verboten.
Gleiches gilt für die Mitnahme von archäologischen Fundstücken sowie Gesteinsbrocken aus den historischen Ausgrabungsstätten und von Fossilien.


10.4.

Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard. Bitte beachten Sie daher unbedingt evtl. Benutzungshinweise.



11.


Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführen den Luftfahrtunternehmens (EU 2111/05) verpflichtet uns, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennen wir Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie darüber informieren. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, werden wir Sie über den Wechsel informieren. Wir werden unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden. Die Gemeinsame Liste der EU ist über die Internetseiten der Europäischen
Kommission (www.airban.europa.eu) oder des Luftfahrt-Bundesamtes (www.lba.de) abrufbar.



12. Datenschutz und allgemeine Bestimmungen


12.1.

Die Erhebung und Verarbeitung aller personenbezogenen Daten erfolgen nach dem deutschen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung Ihrer Reise notwendig sind. Diese und unsere Mitarbeiter sind von uns zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet. Der weiteren Nutzung Ihrer persönlichen Daten zu Werbezwecken und/oder der Weitergaben dieser Daten zu Werbezwecken können Sie jederzeit durch Mitteilung an ÖGER TOURS GmbH, Abteilung Datenschutz, Heidenkampsweg 81, 20097 Hamburg, widersprechen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs werden wir die weitere Zusendung von Werbemitteln einschließlich unseres Kataloges unverzüglich einstellen und/oder Ihre Daten nicht mehr für Werbezwecke weitergeben.


12.2

Aufrechnungsverbot: Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche auf Zahlung des vereinbarten Reisepreises mit Gegenforderungen die Aufrechnung zu erklären, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.


12.3.

Alle Angaben in unseren Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Prospekte entsprechen dem Stand bei Drucklegung.


12.4.

Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.


12.5.

Erkennbare Druck- und Rechenfehler berechtigen uns zur Anfechtung des Reisevertrages.



Veranstalter:
ÖGER TOURS GmbH
Heidenkampsweg 81
20097 Hamburg



Stand: Februar 2016


 
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