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AGB airtours international GmbH

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Lieber Feriengast,

bitte schenken Sie diesen Reisebedingungen Ihre Aufmerk-
samkeit, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Reise-
bedingungen, die Ihnen vor der Buchung übermittelt werden,
an. Sie gelten für alle Programme (mit Ausnahme von
TUI Cars, Eintrittskarten als Einzel
leistungen, TUI Boots-
ferien, TUI Ticket Shop (TTS) sowie sonstigen, als vermittelt
gekennzeichneten Leistungen; die Bedingungen für diese
Programme finden Sie in den dazugehörigen Leis
tungs -
beschreibungen i. S. d. Ziffer 3.1) der Reiseveranstalter
TUI Deutschland GmbH
und
Wolters Reisen GmbH
(nach
folgend „Veranstalter“ genannt) sowie - Ziffern 12–14
- auch für am Zielort bei der Reiseleitung gebuchte Ausflüge.
Diese Bedingungen ergänzen die §§ 651a–m BGB (Bürger-
liches Gesetzbuch) sowie die §§ 4–11 BGB-InfoV (Ver
-
ordnung über Informations- und Nachweispflichten nach
bürger
lichem Recht) und füllen diese aus.
Sie sind im Internet abrufbar unter
www.tui.com > Service
> TUI AGB & Reisebedingungen. Für Buchungen ab dem
01.07.2018 wird ein neues Reiserecht auf Basis der „Neuen
Pauschalreiserichtlinie“ wirksam sein. Daher entnehmen Sie
bitte bei Buchungen nach dem o.
a. Termin die dann neuen
TUI D und Wolters AGB der neuen Ausführlichen Version
unter diesem Link. Die Ausführliche Version wird Ihnen auch
vor Buchung übermittelt.
1.
Abschluss des Reisevertrages, Fremdleistungen
2.
Bezahlung
3.
Leistungen, Preise
4.
Besondere Hinweise für Ferienwohnungen,
Ferienhäuser und Camper
5.
Kinderermäßigungen
6.
Leistungs- und Preisänderungen
7.
Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn/
Stornogebühren
8.
Umbuchung, Ersatzperson
9.
Reiseversicherungen
10.
Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
11.
Außergewöhnliche Umstände, Höhere Gewalt
12.
Mängelanzeige, Abhilfe , Minderung, Kündigung
13.
Haftung
14.
Fristen, Adressaten, Verjährung und Abtretung
15.
Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheits-
bestimmungen
16.
Datenschutz
17.
Allgemeines
1 Abschluss des Reisevertrages,
Fremdleistungen
1.1
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie dem Veranstal
-
ter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
Der
Reisevertrag
kommt mit dem Zugang der
Annahmeerklärung des Veranstalters zustande. Diese
bedarf keiner bestimmten Form.
1.2
Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für
alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer,
für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie
für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er
eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch
aus
drück
liche und gesonderte Erklä
rung übernom
-
men hat.
1.3
Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhalten
Sie eine schriftliche
Bestätigung,
die alle wesent-
lichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Rei
-
seleistungen enthält.
Weicht die Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab,
ist der Veranstalter an das neue Angebot 10 Tage
ge bunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grund
-
lage des neuen Angebots zustande, wenn Sie inner
-
halb dieser Frist das Angebot annehmen.
1.4
Vormerkungen
sind Anmeldungen für noch nicht
ausgeschriebene
Reisen. Sie werden nach Verfüg-
barkeit in Fest
buchungen umgewandelt, sobald und
soweit die Reise für den gewünschten Reisezeitraum
buchbar ist.
1.5
Sofern Sie lediglich eine Eintrittskarte eines Fremd-
anbieters ohne weitere Reiseleistungen buchen,
tritt der Veranstalter nur als Vermittler einer
Fremd-
leis tung
auf. Durch den Erwerb vermittelter Ein
-
trittskarten kommen vertragliche Beziehungen
aus
schließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen
Anbieter zustande. Den Namen des jeweiligen
Anbieters entnehmen Sie bitte der Eintrittskarte.
2 Bezahlung
2.1
Zur Absicherung der Kundengelder hat der Veranstal
-
ter eine Insolvenzversicherung beim Deutschen Reise
-
preis Sicherungsverein VVaG (DRS) abgeschlossen. Ein
Sicherungsschein
befindet sich auf der Bestätigung.
Darüber hinaus ergeben sich aus der Bestätigung die
Beträge für An- und Restzahlung und gegebenenfalls
Stornierung.
2.2
Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der
Bestätigung die
Anzahlung
in Höhe von i. d. R.
25 % des Gesamtpreises fällig. Bei Angeboten von
X-TUI, X-1-2-FLY und bei Ticket-Paketen bestehend
aus Musical-/Showticket und Unterkunft beträgt
die Anzahlung 40 % des Gesamtpreises. Die Kosten
für Reiseversicherungen werden in voller Höhe
zusammen mit der Anzahlung fällig.
2.3
Der
restliche Preis
wird 4 Wochen vor Reiseantritt
fällig, wenn feststeht, dass Ihre Reise – wie gebucht
– durchgeführt wird und der
Reiseplan
entweder
bei Ihrer Buchungsstelle (z. B. Reise
büro, Online-
Reisebüro, Call Center) bereitliegt oder Ihnen
verabredungsgemäß übermittelt wird. Bei
Kurzfrist
-
buchungen
(ab dem 30. Tag vor Reisebeginn) wird
der gesamte Reisepreis sofort fällig.
2.4
Die Gebühren im Falle einer Stornierung (vgl.
Ziffer 7) und Bearbeitungs- und Umbuchungs-
gebühren (vgl. Ziffer 8) werden jeweils sofort fällig.
2.5
Zahlung direkt an den Veranstalter
2.5.1
Bei Zahlung im SEPA-Lastschriftverfahren benötigt
der Veranstalter (ggf. über Ihre Buchungsstelle)
ein sogenanntes „Mandat“, das die Belastung Ihres
Girokontos mit dem zu zahlenden Preis (An- und
Restzahlung) im Wege der Lastschrift erlaubt. Das
Mandat ist Teil der Bestätigung.
2.5.2
Bei vielen Marken der Veranstalter können Sie Ihre
Reise auch mit einer Kreditkarte bezahlen. Der
Veranstalter benötigt (ggf. über die Buchungsstelle)
Ihre Adresse oder ggf. die Adresse des Unterlagen
-
empfängers sowie Ihr Einverständnis zur Abbuchung
von Ihrer Kreditkarte. Bei Zahlung fällt ggf. ein Trans-
aktionsentgelt in Höhe von 0,7 % des Reisepreises,
auf ganze Euro kaufmännisch gerundet, an. Dieses
gilt nicht für Zahlungen gem. Ziffer 2.6 sowie für
Zahlungen im Last
schriftverfahren, mit der TUI Card,
der GuteREISE CARD und der ROBINSON Card.
2.5.3
TUI Deutschland Reisen können Sie bis 30 Tage vor
Reiseantritt auch per Überweisung bezahlen, Reisen
des Veranstalters Wolters bis 8 Wochen vor Reise-
antritt und nur bei Buchung im Internet. Der Veran-
stalter benötigt dafür den Vor- und Zunamen, die
vollständige Adresse, die Telefonnummer und die
E-Mail-Adresse des Buchenden. Bei dieser Zahlart
fällt eine Bearbeitungsgebühr von € 3,
pro Vorgang
an.
2.6
Zahlung über die Buchungsstelle
Im Ausnahmefall können sowohl die Anzahlung
als auch, bei Entgegennahme des Reiseplans, die
Zahlung des Restreisepreises an Ihre Buchungsstelle
geleistet werden.
2.7
Änderungen der vereinbarten Zahlungsart
können
nur bis 35 Tage vor Reiseantritt und nur für noch
offen stehende Zahlungen vorgenommen werden.
2.8
Sollte Ihnen der
Reiseplan
nicht bis spätestens
4 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, wenden
Sie sich bitte umgehend an Ihre Buchungsstelle. Bei
Kurzfristbuchungen oder Änderungen der Reise ab
14 Tagen vor Reiseantritt erhalten Sie einen Reise
-
plan über den gleichen Weg wie bei längerfristigen
Buchungen. In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie,
den Reiseplan nach Erhalt sorgsam zu überprüfen.
2.9
Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig
geleistet und zahlen Sie auch nach Mahnung mit
Nachfristsetzung nicht, kann der Veranstalter von
dem jeweiligen Vertrag zurücktreten, es sei denn,
dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher
Reisemangel vorliegt. Der Veranstalter kann bei
Rücktritt vom Reisevertrag im Sinne des vorherigen
Satzes als Entschädigung Rücktrittsgebühren ent
-
sprechend den Ziffern 7.2, 7.5 verlangen. Wenn Sie
Zahlungen trotz Fälligkeit nicht leisten, behält sich
der Veranstalter zudem vor, für die zweite Mahnung
eine Mahnkos
ten
pauschale von € 1,50 zu erheben.
Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich
niedrigerer Kos
ten bleibt Ihnen unbenommen.
2.10
Kosten für Nebenleistungen wie die Besorgung von
Visa etc. sind, soweit nicht in der Leistungsbeschrei
-
bung aus
drücklich vermerkt, nicht im Reisepreis
ent
halten. Falls
solche Kosten entstehen, zahlen
Sie diese bitte an die Buchungsstelle.
3 Leistungen, Preise
3.1
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind,
er gibt sich aus den
Leistungsbeschreibungen
(z. B. Internet, Katalog, Flyer) und den hierauf
Bezug nehmenden Angaben in der Bestätigung
(vgl. Ziffer 1.1 Satz 2
)
.
Vor Vertragsschluss kann der Veranstalter jeder
-
zeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen
vor
nehmen, über die der Reisende vor Buchung
selbstverständlich informiert wird.
3.2
Ausführendes Luftfahrtunternehmen/
gemein schaftliche Liste
Der Veranstalter ist gemäß der Verordnung (EG)
2111/2005 vom 14.12.2005 verpflichtet, Sie bei
Buchung über die Identität der/des ausführenden
Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Steht ein
ausführendes Luftfahrt unter neh men bei Buchung
noch nicht fest, sind Sie insoweit zunächst über
die Identität der/des wahrscheinlich ausführenden
Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Sobald die
Identität endgültig feststeht, werden Sie entspre
-
chend unterrichtet. Im Falle eines Wechsels des
ausführenden Luftfahrtunternehmens nach
Buchung sind Sie über den Wechsel so rasch wie
möglich zu unterrichten.
Die Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der
EU einer Betriebsuntersagung unterliegen („gemein
-
schaftliche Liste“), finden Sie unter www.lba.de >
Häufig gesucht > Airlines mit Flugverbot.
3.3
Flugbeförderung
Der Veranstalter weist darauf hin, dass es bei Direkt
-
fllügen aus flug- und programmtechnischen Gründen
zu Zwischenlandungen kommen kann.
Es wird dringend empfohlen,
Geld, Wertgegen
-
stände, technische Geräte und Medikamente
ausschließlich im Handgepäck zu befördern.
3.4
Sonderwünsche, individuelle Reise
gestaltung
3.4.1
Buchungsstellen dürfen
Sonderwünsche
nur
entgegennehmen, wenn diese als unverbindlich
bezeichnet werden. Der Veranstalter bemüht sich,
Ihrem Wunsch nach Sonderleistungen, die nicht in
der Leistungs
beschreibung (Ziffer 3.1) ausgeschrie
-
ben sind, z. B. Zimmer benachbart oder Zimmer in
bestimmter Lage, nach Möglichkeit zu entsprechen.
Buchungsstellen sind weder vor noch nach Abschluss
des Reisevertrages berechtigt, ohne schriftliche Be
-
stätigung des Veranstalters, von Leistungsbeschrei
-
bungen bzw. bereits abgeschlossenen Reiseverträgen
abweichende Zusagen zu geben oder Vereinbarun
-
gen zu treffen, soweit sie hierzu nicht gesondert
bevollmächtigt sind.
3.4.2
Für die Bear
beitung individueller, von der jeweiligen
Leistungsbeschreibung abweichender Reisen wird
eine Gebühr von maximal € 50,– pro Reisenden und
Woche erhoben.
3.4.3
airtours Private Travel
Unter der Marke airtours erfüllen wir Ihnen gerne
Ihre individuellen Reisewünsche. Unseren Private
Travel Service für Reisebausteine, die nicht im
airtours Katalog ausgeschrieben sind, bieten wir
airtours Reisenden ab einem Mindestreisepreis
des Private Travel Arrangements von € 2.500,– pro
Person und mindestens fünf Übernachtungen an.
3.4.4
Bei von Reisenden im Zielgebiet gewünschten Flug-
und/oder Hotelumbuchungen behält der Veranstal
-
ter sich zusätzlich zu den gegebenenfalls entstehen
-
den Mehrkosten die Erhebung einer angemessenen
Be
arbeitungsgebühr pro Person vor. Bei Angeboten
von X-TUI und X-1-2-FLY sind Flugumbuchungen
nicht möglich.
2
AUSFÜHRLICHE REISEBEDINGUNGEN
 
3.4.5
Die Mitnahme von Haustieren ist nur in den Fällen
gestattet, in denen die Leistungsbeschreibung dies
ausdrücklich zulässt.
3.4.6
Bitte beachten Sie, dass innerhalb einer Wohneinheit
nur identische Verpflegungsleistungen gebucht wer
-
den können. Dies gilt auch für mitreisende Kinder.
3.5
Reiseverlängerung
Falls Sie länger an Ihrem Urlaubsort bleiben wollen,
sprechen Sie bitte möglichst frühzeitig Ihre Reise-
leitung oder die örtliche Vertretung des Veran
stal
ters
an. Wir verlängern Ihren Aufenthalt gerne, wenn ent
-
sprechende Unterbringungs- und Rückbeförderungs-
möglichkeiten verfügbar sind. Die Kos
ten für eine
Verlängerung sind vor Ort zu zahlen. Bitte beach
ten
Sie die mit Ihrer Rückreise verbundenen tariflichen
Be
dingungen sowie die Gültigkeitsdauer Ihrer Reise
-
versicherungen und eventuell erforder
licher Visa.
Bei Ange
boten von X-TUI und X-1-2-FLY sind
Reisever
längerungen nicht möglich.
3.6
Reiseleitung, Betreuung
Bei den angebotenen Reisen werden Sie vor Ort be
-
treut; in den meisten Feriengebieten von Reiseleitern
des Veranstalters bzw. von örtlichen Vertretern des
Veranstalters (z. B. Vermietern von Ferienwohnun
-
gen). Ansonsten finden Sie Kontaktdaten in Ihrem
Reiseplan, auf www.meine-tui.info, in der „meine
TUI“ Smartphone App und in Ihrem Hotel.
Bei Beanstandungen beachten Sie bitte die
besonderen Hinweise unter Ziffer 13.7.2.
4 Besondere Hinweise
für Ferien wohnungen,
Ferienhäuser und Camper
Verbrauchsabhängige Nebenkosten oder solche für
von Ihnen gewünschte Zusatzleistungen sind in der
Regel nicht im Reisepreis eingeschlossen. Sofern in
der Leistungsbeschreibung nichts anderes erwähnt
ist, sind sie unmittelbar am Ort zu zahlen.
Die Ferienwohnung/das Ferienhaus/der Camper
darf nur von der in der Leistungsbeschreibung ange
-
gebenen und in der Bestätigung aufgeführten Anzahl
von Erwachsenen und Kindern bewohnt werden.
Die angegebenen An- und Abreisetermine sind
bindend. Bei Übergabe der Schlüssel kann ein
angemessener Betrag (Kaution) als Sicherheit für
evtl. Schäden oder vor Ort zu zahlende, verbrauch
-
sabhängige Nebenkosten verlangt werden. Die
Rückzahlung oder Verrechnung erfolgt, wenn die
Wohneinheit und das Inventar bei Beendigung des
Aufenthaltes in ordnungsgemäßem Zustand gerei
-
nigt zurückgegeben worden sind.
5 Kinder ermäßigungen
Maßgebend ist das
Kindesalter bei Reiseantritt
.
Unab
hängig davon ist jedes mitreisende Kind und
dessen Alter bei der Buchung anzugeben.
Den Umfang der Kinderermäßigungen entneh-
men Sie bitte der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
Kinder unter 2 Jahren werden bei Charterflügen im
Rahmen von Pauschalarrangements ohne Anspruch
auf einen Sitzplatz im Flugzeug unentgeltlich beför
-
dert, sofern je Kind eine erwach
sene Begleitperson
mitreist. Im Rahmen von Pauschalarrangements mit
Linienflugbe
för
derung und bei reinen Flugange
boten
(Charter- bzw. Linien
flug) werden für Kinder unter
2 Jahren 10 % der Flugkosten be
lastet, ohne An
-
spruch auf einen eigenen Sitzplatz.
Bei falschen Altersangaben ist der Veranstalter
berechtigt, darauf beruhende Differenzen zum
korrek
ten Reisepreis zuzüglich einer Bearbeitungs-
gebühr von € 50,– nachzuerheben.
Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich
niedrigerer Bearbeitungskosten bleibt Ihnen unbe-
nommen.
6 Leistungs- und Preis
änderungen
6.1
Änderungen wesentlicher Reiseleistungen gegenüber
dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die
nach
Vertragsschluss
notwendig werden und vom Reise
-
veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbei-
geführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der ge
buch-
ten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Ge
währ-
leis
tungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere
soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln
behaftet sind. Der Veranstalter ist verpflichtet, den
Kunden über wesentliche Leistungsänderungen
unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungs
-
grund zu informieren. Gegebenenfalls wird er dem
Kunden eine unentgeltliche Umbuchung oder einen
unentgeltlichen Rücktritt anbieten.
Für eine Ersatzbeförderung wegen Änderung
des Flughafens steht Ihnen das in Ihrem Reiseplan
gegebenenfalls beigefügte Zug-zum-Flug-Ticket (vgl.
Ziffer 13.6) zur Verfügung.
6.2
Bei Schiffsreisen entscheidet über notwendig
werdende Änderungen der Fahrtzeit und/oder der
Routen, etwa aus Sicherheits- oder Witterung
s-
gründen, allein der Kapitän.
6.3
Der Veranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag
vereinbarten
Reisepreis
im Falle der Erhöhung der
Beförderungs
kosten oder der Abgaben für bestimm
-
te Leistungen, wie Hafen- oder Flug
hafen
gebühren
nach Vertragsschluss
entsprechend wie folgt zu
ändern.
6.3.1
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Beförderungskosten, insbesondere
die Treibstoffkosten, so kann der Veranstalter den
Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Be
-
rechnung erhöhen:
a)
Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung
kann der Veranstalter vom Reisenden den Erhö-
hungsbetrag verlangen.
b)
In anderen Fällen werden die vom Beförde
-
rungsunternehmen pro Beförderungsmittel
geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten
durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten
Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergeben
-
den Erhöhungs
betrag für den Einzelplatz kann der
Veranstalter vom Reisenden verlangen.
6.3.2
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages be-
stehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafen-
gebühren gegenüber dem Veranstalter erhöht, so
kann der Reisepreis um den entsprechenden,
an teili
gen Betrag heraufgesetzt werden.
6.3.3
Eine Erhöhung nach den Ziffern 6.3.1/6.3.2 ist nur
zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem
vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen
und die zur Erhöhung führenden Umstände vor
Vertragsschluss weder eingetreten noch für den
Veranstalter vorhersehbar waren.
6.3.4
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reise
-
preises hat der Veran
stalter den Reisenden unver
-
züglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem
20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preis-
erhöhungen von mehr als 5 % ist der Reisende
berechtigt, ohne Gebühren vom Reise
vertrag zurück-
zutreten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Ver-
anstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne
Mehrpreis für den Reisenden aus seinem An
gebot
anzu
bieten. Die in diesem Absatz genannten, wech
-
selseitigen Rechte und Pflichten gelten auch im
Falle einer zulässigen Änderung einer wesent
lichen
Reiseleistung.
6.3.5
Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der
Erklärung des Veranstalters über die Preis
er höhung
bzw. Änderung der Reise
leistung diesem gegenüber
geltend zu machen.
7 Rücktritt durch den Reisen
den
vor Reisebeginn / Stornogebühren
7.1
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rück
-
trittserklärung bei dem Veranstalter (Anschriften
siehe unten nach Ziffer 17.) bzw. Ihrer Buchungs-
stelle. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich
zu erklären.
7.2
Wenn Sie von der Reise zurücktreten oder wenn Sie
die Reise nicht antreten, verliert der Veranstalter
den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann
der Veranstalter, soweit der Rücktritt bzw. der Nicht-
antritt der Reise nicht von ihm zu vertreten ist und
nicht ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine ange-
messene Entschädigung in Abhängigkeit von dem
jeweiligen Reisepreis für die bis zum Rücktritt/Nicht -
antritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine
Aufwendungen (Rücktrittsgebühren) verlangen.
Diese Rücktrittsgebühren sind in Ziffer 7.5 unter
Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des
Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn
in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis
pauschaliert.
Gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die
gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der
Reiseleistungen sind dabei berücksichtigt.
7.3
Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn
sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in
den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten
am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet
oder wenn die Reise wegen nicht vom Veranstalter
zu vertretenden Fehlens der Reise
dokumen
te, wie z.
B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten
wird.
7.4
Es bleibt Ihnen
unbenom
men, den
Nachweis
zu
führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt
oder Nichtantritt der Reise
keine oder wesentlich
niedrigere Kosten
entstanden sind, als die von dem
Veranstalter in der im Einzelfall anzuwendenden
Pauschale (siehe nachstehende Ziffer 7.5) ausge-
wiesenen Kosten.
7.5
Der pauschalierte Anspruch auf Rücktritts
gebühren
beträgt in der Regel
pro
Person/pro Wohneinheit
bei Stornierungen:
7.5.1
Standard-Gebühren:
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt
25 %
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt
40 %
ab dem 24. Tag vor Reiseantritt
50 %
ab dem 17. Tag vor Reiseantritt
60 %
ab dem 10. Tag vor Reiseantritt
80 %
ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des
Reise
antritts oder bei Nichtantritt der Reise
90 %
des Reisepreises
7.5.2
Ausnahmen von der Standardregelung:
A Ferienwohnungen/-häuser/Appartements,
Caravan Parks, auch bei Bus- und Bahnanreise,
Motorradrund
reisen, Golfpakete (soweit nicht
in Reisen im Sinne von 7.5.1 inkludiert), airtours
Private travel und TUI á la carte
bis zum 46. Tag vor Reiseantritt
25 %
ab dem 45. Tag vor Reiseantritt
50 %
ab dem 35. Tag vor Reiseantritt
80 %
ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des
Reise
antritts oder bei Nichtantritt der Reise
90 %
des Reisepreises
B Schiffsreisen, Spezial
programme, Aktiv-
programme, Camper-Programme
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt
25 %
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt
40 %
ab dem 24. Tag vor Reiseantritt
50 %
ab dem 17. Tag vor Reiseantritt
60 %
ab dem 10. Tag vor Reiseantritt
80 %
ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des
Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise
95 %
des Reisepreises
C
Bei lediglich
vermittelten Eintrittskarten
, z. B.
für Musicals (vgl. Ziffer 1.5), gelten die Stornobe
-
dingungen des jeweiligen Anbieters, die Ihnen bei
Buchung mitgeteilt werden.
D Für Angebote von X-TUI, X-1-2-FLY und für
Ticket-Pakete bestehend aus Musical-/Showticket
und Unterkunft gelten folgende Stornogebühren:
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt
40 %
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt
55 %
ab dem 24. Tag vor Reiseantritt
65 %
ab dem 17. Tag vor Reiseantritt
75 %
ab dem 10. Tag vor Reiseantritt
85 %
ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des
Reise
antritts oder bei Nichtantritt der Reise
95 %
des Reisepreises
E Für gesondert gekennzeichnete Top-Angebote
und für ausgewählte, kurzfristige bzw. preisredu
-
zierte Specials gelten folgende Stornogebühren:
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt
25 %
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt
45 %
ab dem 24. Tag vor Reiseantritt
65 %
ab dem 17. Tag vor Reiseantritt
75 %
ab dem 10. Tag vor Reiseantritt
85 %
ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des
Reise
antritts oder bei Nichtantritt der Reise
95 %
des Reisepreises
3
 
F Für besondere Produkte des Veranstalters
Wolters-Reisen
(Schiffsreisen mit Hurtigruten,
Iceland Pro Cruises, Hansa Touristik, Oceanwide
Expeditions, G Aventures, SE-Tours, Plantours
Kreuzfahrten, MS Astor und Göta Kanal) gelten
abweichende Bedingungen, die Ihnen jeweils vor
der Buchung mitgeteilt werden.
7.6
Der Veranstalter behält sich vor, anstelle der vor-
stehen
den Pauschalen eine
höhere, individuell
berechnete Entschädigung
zu fordern, soweit der
Veranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere
Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale
entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveran
-
stalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung
unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen
und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der
Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
7.7
Ihr Recht, einen Ersatzteilnehmer zu stellen (siehe
unten Ziffer 8.2), bleibt durch die vorstehenden
Bedingungen unberührt.
8 Umbuchung, Ersatz person
8.1
Auf Ihren Wunsch nimmt der Veranstalter, soweit
durchführbar, bis zum 31. Tag vor Reiseantritt bzw.
bei Reisen im Sinne der Ziffer 7.5.2 A bis zum 46. Tag
vor Reiseantritt eine Abänderung der Bestätigung
(Umbuchung)
vor. Als Umbuchungen gelten z. B.
Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des
Ortes des Reise
antritts, der Unterkunft oder der
Beförderung. Dafür wird eine gesonderte Gebühr
von € 50,– pro Person erhoben. Gegenüber Leis
-
tungsträgern (z. B. Fluggesellschaften) entstehende
Mehrkosten werden gesondert berechnet. Bitte
achten Sie deshalb auch auf die korrekte Schreib-
weise Ihres Namens.
Darüber hinaus gilt Folgendes:
Bei einer Änderung der Beförderung, der Unter
-
kunft (außer Änderungen innerhalb der gebuchten
Unterkunft) oder des Reisetermins wird der Reise
-
preis für die geänderten Leistungen komplett neu
berechnet auf der Basis der dann geltenden Preise
und Bedingungen.
Bei einer Änderung innerhalb der gebuchten
Unterkunft (z. B. Änderung der Zimmerkategorie, der
Verpflegungsart oder der Zimmerbelegung des ge
-
buchten Zimmers) wird der Preis für die geänderten
Leistungen anhand der der Buchung bisher zugrun
-
deliegenden Preise und Bedingungen neu ermittelt.
Änderungen nach den oben genannten Fristen (z. B.
bei Flugreisen/Standard-Gebühren ab 30. Tag vor
Reiseantritt) sowie Änderungen über den Geltungs
-
zeitraum der der Buchung zugrunde liegenden
Leis
tungsbeschreibung (Ziffer 3.1) hinaus, können
nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedin
-
gungen gemäß Ziffer 7.5 bei gleichzeitiger Neuan-
meldung vorgenommen werden. Des Weiteren
können Flug
umbuchungen, Änderungen des
Reisetermins, des Reiseziels und des Reiseantritts
bei Angeboten von X-TUI, X-1-2-FLY und von geson
-
dert gekennzeichneten Pauschalreisen, die Linien
-
flug-Sondertarife enthalten, stets nur nach Rücktritt
vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer
7.5 bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen
werden.
8.2
Bis zum Reiseantritt kann der Reisende verlangen,
dass ein
Dritter
in seine Rechte und Pflichten aus
dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mit-
teilung an den Veranstalter.
Dieser kann dem Eintritt des Dritten anstelle des
Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den
besonderen Reise
erfordernissen nicht genügt oder
seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder be
-
hördliche Anordnungen ent gegen stehen.
Tritt ein Dritter an die Stelle des angemeldeten
Teilnehmers, ist der Veranstalter berechtigt, für
die ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson ent
-
stehenden Bearbeitungskosten pauschal € 10,– zu
verlangen. Gegenüber Leistungsträgern (z. B. Flug
-
gesellschaften) entstehende Mehrkosten werden
gesondert berechnet. Der Nachweis mit dem Eintritt
des Dritten nicht entstandener oder wesentlich
niedri
gerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.
Für den Reisepreis und die durch den Eintritt
der Ersatzperson entstehenden Kosten haften der
an gemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als
Gesamtschuldner.
9 Reiseversicherungen
Die Veranstalter empfehlen den Abschluss eines um
-
fassenden Reiseversicherungs-Pakets, insbesondere
inklusive einer (auch jeweils separat zu buchenden)
Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Ver
-
sicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei
Unfall oder Krankheit. Bitte beachten Sie hierzu die
besonderen Angebote in den jeweiligen Leistungsbe
-
schreibungen. Einzelheiten zum Versicherungsschutz
finden Sie im Anschluss an diese Reisebedingungen
oder erhalten Sie bei Ihrer Buchungsstelle.
10
Rücktritt und Kündigung durch den
Reiseveranstalter
10.1
Der Veranstalter kann den
Reisevertrag
ohne Ein-
haltung einer Frist
kündigen
, wenn die Durchführung
der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung
durch den Veranstalter vom Reisenden nachhaltig
gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Reisen
-
der in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die
sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt
ist. Der Veranstalter behält jedoch den Anspruch auf
den Reisepreis. Evtl. Mehr
kosten für die Rückbeför
-
derung trägt der
Störer selbst.
Der Veranstalter muss sich jedoch den Wert
ersparter Aufwendungen sowie die
jenigen Vorteile
anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwen
-
dung nicht in Anspruch genommener
Leistungen
erlangt werden einschließlich evtl. Erstattungen
durch Leis tungsträger.
10.2
Der Veranstalter kann bei Nichterreichen einer in
der jeweiligen Leistungsbeschreibung und in der
Bestätigung angegebenen
Mindestteilnehmerzahl
bis 5 Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurück
-
treten (Zugang beim Reisenden). Der Veranstalter
informiert Sie selbstverständlich, sofern zu einem
früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Min
-
destteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Die
Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüg
-
lich zugeleitet. Sie erhalten den gezahlten Reisepreis
dann umgehend zurück.
10.3
Im Fall des Rücktritts des Veranstalters nach
Ziffer
10.2 ist der Reisende berechtigt, die Teilnahme an
einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu
verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine
solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus
seinem
Angebot anzubieten.
Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach
der Rücktrittserklärung des Veranstalters diesem ge
-
genüber geltend zu machen. Sofern der Reisende von
seinem Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen
Reise
keinen Gebrauch macht, erhält er den ein
ge-
zahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
11
Außergewöhnliche Umstände,
Höhere Gewalt
11.1
Wegen der Kündigung des Reisevertrages in Fällen
höherer Gewalt verweisen wir auf § 651j BGB.
Dieser hat folgenden Wortlaut:
„(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss
nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können
sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende
den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift
kündigen.
2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so
findet die Vorschrift des § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2,
Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die
Rückbeförderung sind von den Parteien je zur
Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten
dem Reisenden zur Last.“
11.2
Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhalten Sie
im Internet unter „www.auswaertiges-amt.de“ sowie
unter der Telefonnummer (030) 5000-2000.
12
Mängelanzeige, Abhilfe ,
Minderung , Kündigung
12.1
Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsge-
mäß erbracht, kann der Reisende
Abhilfe
ver langen.
Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn
sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
12.2
Der Reisende kann eine
Minderung
des Reisepreises
verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertrags
gemäß
erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft
unterlassen hat, den Mangel unverzüglich (ohne
schuldhaftes Zögern)
anzuzeigen
.
12.3
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich
beein
trächtigt und leistet der Veranstalter innerhalb
einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der
Reisende im Rahmen der gesetz
lichen Bestimmun
-
gen den
Reisevertrag
– in seinem eigenen
Interes
se
und aus Beweis
sicherungs
gründen wird Schriftform
empfohlen –
kündigen
.
Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise
infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Veran
stal-
ter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist.
Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf
es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder
von dem Veranstalter verweigert wird oder wenn die
sofortige Kündigung des Vertrages durch ein beson
-
deres Interesse des Reisenden gerecht
fertigt ist.
Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der
Reisende den Anspruch auf Rückbeförderung. Er
schuldet dem Veranstalter nur den auf die in An
-
spruch genommenen Leistungen entfallenden Teil
des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn
von Interesse waren.
12.4
Wegen der für Flugreisen der Marke „TUI“ gelten
-
den Geld-zurück-Garantie des Veranstalters
TUI Deutschland GmbH beachten Sie bitte die
Hinweise in den betreffenden Leistungsbeschrei-
bungen.
13
Haftung
13.1
Bei Vorliegen eines Mangels kann der
Reisende
unbe
schadet der Herabsetzung des Reisepreises
(Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz
verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht
auf
einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu
vertreten hat. Er kann Schaden
ersatz auch wegen
nutzlos auf
gewandter
Urlaubszeit verlangen, wenn
die Reise vereitelt oder
erheblich beeinträchtigt
worden ist.
13.2
Vertragliche Schadenersatz ansprüche
Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schä
-
den, die nicht Körperschäden sind, ist auf den
drei-
fachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden
des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahr
lässig
durch den Veranstalter herbeigeführt wird oder b)
soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden
entstehenden Schaden allein wegen eines Verschul
-
dens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
13.3
Deliktische Schadenersatz ansprüche
Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Scha-
den
ersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die
nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen,
ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des
dreifachen Reisepreises beschränkt.
Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je
Reisenden und Reise. Möglicherweise darüber
hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer
Abkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben
von der Beschränkung unberührt.
13.4
Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen,
Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit
Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich ver
mit-
telt werden (z. B. Ausflüge, Sport veran staltun gen,
Theaterbesuche, Ausstellungen, Be förderungs leis tun-
gen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und
Zielort), wenn diese Leistungen in der Reise
aus
schrei-
bung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich
und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners
als
Fremdleistungen
so eindeutig gekennzeich
net
werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht
Bestandteil der Reiseleistungen des Veran
stalters
sind.
Der Veranstalter haftet jedoch
13.4.1
für Leistungen, welche die Beförderung von Kunden
vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum
ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen
während der Reise und die Unterbringung während
der Reise beinhalten sowie
13.4.2
wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden
die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder
Orga
nisationspflichten des Veranstalters ursächlich
geworden ist.
4
 
13.5
Die Beteiligung an
Sport- und anderen
Ferien-
aktivitäten
müssen Sie selbst verantworten. Sport
-
anlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor
Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei
Sport
veranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten
auftreten, haftet der Veranstalter nur, wenn ihn ein
Verschulden trifft. Der Veranstalter empfiehlt den
Abschluss einer Unfallversicherung.
13.6
Soweit in Leistungsbeschreibungen (Ziffer 3.1)
ausgeschrieben, enthält Ihr Reiseplan Fahrscheine
„Zug zum Flug“ der DB AG
.
Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage
der Bedingungen des jeweiligen Beförderungs -
unter nehmens
, die auf Wunsch zugänglich ge
macht
wer den.
Die Rechte und Pflichten des Veranstalters und
der Reisenden nach dem Reisevertragsrecht und
diesen ausführlichen Reisebedingungen werden
durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungs
-
unternehmens nicht eingeschränkt.
Jeder Reisende ist für seine
rechtzeitige Anreise
zum Abflughafen
selbst verantwortlich, es sei denn,
eine Verspätung beruht auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters.
13.7
Mitwirkungspflicht, Beanstandungen
13.7.1
Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörun
-
gen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
daran mitzuwirken, evtl.
Schäden zu vermeiden
oder gering zu halten
.
13.7.2
Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beanstandung
haben, ist diese an Ort und Stelle unverzüglich unse-
rer Reiseleitung im Sinne der Ziffer 3.6 Satz 1 bzw.
dem Ansprechpartner im Sinne der Ziffer 3.6 Satz 2
mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen.
Ist die Reiseleitung bzw. Ihr Ansprechpartner nicht
erreichbar,
wenden Sie sich an den Leistungsträger
(z. B. Transfer-Unternehmen, Hotelier, Schiffsleitung)
oder an den Veran
stalter bzw. an dessen örtliche
Vertretung. Die notwendigen Telefon- und Telefax-
nummern sowie E-Mail-Adressen finden Sie in Ihrem
Reiseplan oder in der Leistungsbeschreibung (Ziffer
3.1) bzw. in den Informationsmappen im Hotel.
Schäden oder Zustellungsverzögerungen von
Reisegepäck und Gütern bei Flugreisen
empfiehlt
der Veranstalter dringend unverzüglich an Ort und
Stelle, spätestens jedoch binnen 7 Tagen nach Ent
-
deckung des Schadens bei Reisegepäck, bei Gütern
binnen 14 Tagen seit der Annahme, im Falle einer
Verspätung spätestens 21 Tage, nachdem das Ge-
päck oder die Güter dem Reisenden zur Verfügung
gestellt worden sind, mittels
Schadensanzeige
(P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft
anzuzei
-
gen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstat
-
tungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt
worden ist.
Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung
oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reise
lei-
tung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters
anzuzeigen.
Soweit deswegen Gewährleistungsrechte aus den
§§ 651c Abs. 3, 651 d, 651e Abs. 3 und 4 BGB geltend
gemacht werden, gelten die Fristen gemäß Ziffer 14.1.
Bei Beanstandungen müssen Gäste von Ferienwoh
-
nungen/-häusern/Appartements unverzüglich bei
dem im Reiseplan angegebenen
Ansprechpartner
Abhilfe verlangen. Wenn das keinen Erfolg hat, müs
-
sen Sie sich bitte mit der nächstgelegenen Station
der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des
Veranstalters in Verbindung setzen.
Versäumt der Reisende schuldhaft,
einen auf
-
getretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, tritt
eine Minderung des Reisepreises nicht ein.
13.7.3
Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgend
welche
Ansprüche anzuerkennen.
13.8
Verbraucherstreitbeilegung/OS-Plattform
Die Europäische Kommission stellt unter
http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform
zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitig-
keiten bereit. TUI D und Wolters Reisen nehmen
derzeit nicht an diesem freiwilligen Verfahren zur
alternativen Streitbeilegung teil. Daher kann auch
die OS-Plattform von unseren Kunden nicht genutzt
werden.
14
Fristen, Adressaten, Verjährung
und Abtretung
14.1
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung
der Reise (§§ 651c bis 651f BGB) sind spätestens
innerhalb eines Monats
nach der vertraglich vor
-
gesehenen
Be
endigung der Reise
gegen über Ihrem
Ver anstalter
(siehe unten nach Ziffer 17) geltend zu
machen. Dies sollte im eigenen Inte
resse schriftlich
geschehen.
Nach Frist
ablauf kann der Reisende Ansprüche
nur noch
geltend machen, wenn er ohne Verschul
-
den gehindert war, die Frist einzuhalten. Der Tag
des Reiseendes wird bei Berechnung der Monatsfrist
nicht mitgerechnet.
Wegen der Anmeldung von Gepäckschäden,
Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäck
-
verlust siehe Ziffer 13.7.2.
14.2
Verjährung
14.2.1
Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis 651f
BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, die auf einer vorsätz
lichen oder
fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
des Veranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren.
Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sons-
tiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
des Veranstalters beruhen.
14.2.2
Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f
BGB verjähren in einem Jahr.
14.2.3
Die Verjährung nach den vorstehenden Absätzen
14.2.1 und 14.2.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag
des vertraglichen Reiseendes folgt.
14.2.4
Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in
drei Jahren.
14.2.5
Schweben zwischen dem Reisenden und dem Veran
-
stalter Verhandlungen über den Anspruch oder die
den Anspruch begründenden Umstände, so ist die
Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der
Veranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen ver
-
weigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Mona
te
nach dem Ende der Hemmung ein.
14.3
Ihre Buchungsstelle tritt nur als
Vermittler
beim
Abschluss des Reisevertrages
auf. Sie ist nicht
befugt, nach Reiseende die Anmeldung von Gewähr-
leistungs- und Schadensersatz
ansprüchen durch
Reisende entgegen zunehmen.
14.4
Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Veranstal
-
ter ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter mitrei
-
senden Familienangehörigen oder Mitreisenden einer
gemeinsam angemeldeten Gruppe.
15
Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesund heitsbestim mungen
15.1
Der Veranstalter wird Staatsangehörige des EU-
Mitgliedstaates, in dem die Reise angeboten wird,
über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesund
-
heitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen
vor Reiseantritt unterrichten. Angehörige anderer
Staaten sollten sich bei den für sie zuständigen
Botschaften/Konsulaten erkundigen.
15.2
Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Er
-
teilung und den Zugang notwendiger Visa durch die
jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie ihn mit
der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass
die Ver
zögerung von dem Veranstalter zu vertreten
ist. Zur Erlangung von Visa etc. bei den zuständigen
Stellen müssen Sie mit einem ungefähren Zeitraum
von etwa 8 Wochen
rechnen.
15.3
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die
Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften
selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere
die Zahlung von Rücktritts
kosten, die aus der Nicht
-
befolgung dieser Vorschriften er
wach
sen, gehen zu
seinen Las
ten, ausgenommen wenn sie durch eine
schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Ver
-
anstalters bedingt sind.
15.4
Entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung
(Ziffer 3.1), ob für Ihre Reise ein Reisepass erfor
-
derlich ist oder der Personalausweis genügt, und
achten Sie bitte darauf, dass Ihr Reisepass oder Ihr
Personal
ausweis für die Reise eine ausreichende
Gültig
keits
dauer besitzt. Kinder benötigen eige
ne
Reisedokumente.
15.5
Zoll- und Devisenvorschriften werden in
ver
schie
de-
nen Ländern sehr streng gehandhabt.
Informieren Sie sich bitte genau und
befolgen Sie
die Vorschriften unbedingt.
15.6
Von verschiedenen Staaten werden bestimm
te
Impfzeugnisse verlangt, die nicht
jünger als 8 Tage
und nicht älter als 3 Jahre (Pocken) bzw. 10 Jahre
(Gelbfieber) sein
dürfen. Der
artige Impfzeugnisse
sind auch deutschen Behörden vorzuweisen, sofern
Sie aus bestimmten Ländern (z.
B. Afrika,
Vor
derer
Orient)
zurückkehren. Ent sprechende Informationen
entnehmen Sie bitte dem Katalog und wenden Sie
sich an Ihre Buchungsstelle.
16
Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur
Verfügung stellen, werden elektronisch verarbei
-
tet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchfüh
-
rung erforderlich sind. Wir möchten Sie darüber
hinaus zukünftig schriftlich über aktuelle Ange
-
bote informieren, soweit nicht für uns erkennbar
ist, dass Sie dies nicht wünschen. Wenn Sie im
Zusammenhang mit dem Kauf/der Buchung einer
Ware oder Dienstleistung Ihre E-Mail-Adresse
angeben, können wir auch diese verwenden, um
Ihnen mit der gebuchten Ware/Dienstleistung
bzw. Reise im Zusammenhang stehende oder
ähnliche Dienstleistungen unseres Unternehmens
zu übersenden. Sollten Sie die Zusendung von
Informationen nicht wünschen, finden Sie die
Möglichkeit zur Abmeldung in jeder E-Mail Kom
-
munikation oder Sie können sich an den Bereich
„Datenschutz“ unter der unten genannten An
-
schrift des Veranstalters wenden. Soweit wir uns
zur Verarbeitung und Nutzung personenbezoge
-
ner Daten externer Dienstleister außerhalb der
EU bzw. des EWR (sog. Drittländer ohne ange
-
messenes Datenschutzniveau) bedienen, wird der
Schutz Ihrer personenbezogenen Daten durch die
Vereinbarung der sogenannten „EU-Standard
-
vertragsklauseln“ abgesichert.
17
Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des
Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des
gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt
für die vorliegenden Reisebedingungen.
 


Diese Reisebedingungen und Hinweise gelten für die Reiseveranstalter

TUI Deutschland GmbH
Karl-Wiechert-Allee 23
30625 Hannover

und

Wolters Reisen GmbH
Postfach 11 51
28801 Stuhr



Drucklegung: September 2017, 69. Auflage
Gültig für Neubuchungen ab 01.11.2017


 
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