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AGB Oft Reisen GmbH

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OFT REISEN GmbH als juristische Person wurde mit ihrer Muttergesell­schaft Berge & Meer Touristik GmbH verschmolzen. Dadurch tritt die Berge & Meer Touristik GmbH als rechtsnachfolgender Reiseveranstalter in alle Rechte und Pflichten der OFT REISEN GmbH ein. Die Marke „OFT REISEN“und alle ausgeschriebenen Reiseleistungen bleiben unverändert bestehen.



1. Abschluss des Reisevertrages
1.1.
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reise-
vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer
Annahmeerklärung zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form.
1.2.
Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der
Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertrags-
verpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen
einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3.
Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhalten Sie eine
schriftliche
Bestätigung
, die alle wesent
lichen Angaben über die
von Ihnen gebuchten Reiseleistungen enthält. Weicht die Bestätigung
von Ihrer Anmeldung ab, sind wir an das neue Angebot 10 Tage
gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen
Angebots zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist das Angebot
annehmen.
1.4.
Alle Ermäßigungen müssen bei der Anmeldung beantragt werden.
Bei Kinderermäßigungen ist das Alter der Kinder bei Reiseantritt
maßgebend (Ausnahme Kinder bis 2 Jahre: Hier ist das Rückflugdatum
maßgebend). Unabhängig davon ist jedes mitreisende Kind und
dessen Geburtsdatum bei der Buchung anzugeben. Den Umfang der
Kinderermäßigungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung
im Katalog. Bei falscher Geburtstagsangabe sind wir berechtigt,
darauf beruhende Differenzen zum korrekten Reisepreis zuzüglich
einer Be
arbei
tungsgebühr von 50 € nachzuerheben. Der Nachweis
nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Bearbeitungs
kosten
bleibt Ihnen unbenommen. Dies gilt auch für Senioren-Ermäßigungen.
2. Bezahlung
2.1.
Bei Vertragsabschluss ist unaufgefordert eine Anzahlung in Höhe
von 20 % des Reisepreises zu leisten. Die Prämie für ab
ge schlossene
Ver
sicherungen wird ebenfalls mit der An
zahlung fällig.
Der Rest­
betrag ist
spätestens 30 Tage vor
Reiseantritt, wenn feststeht, dass
Ihre Reise wie gebucht durch
ge führt wird und insbesondere nicht
mehr aus den in Ziff. 7. ge
nannten Gründen ab
gesagt werden kann,
gegen Aushändigung der vollständigen Reise
unter
lagen zu zahlen
.
Zur Absicherung der Kundengelder hat Berge & Meer eine Insol-
venzversicherung beim Deutschen Reise
preis-Sicherungs
verein
VVaG (DRS) ab
geschlossen. Der Sicherungs
schein befindet sich auf
der Rück
seite der Be
stätigung bzw. wird Ihnen separat aus
ge händigt.
Zahlungen vor der Reise dürfen nur gegen Aushändi
gung des
Sicherungs
scheines im Sinne von § 651 k III BGB erfolgen.
2.2.
Zahlung an den Veranstalter
2.2.1.
Bei der Zahlung im Lastschriftverfahren benötigen wir (ggf. über das
Reisebüro) Ihre Bankverbindung, Ihre Adresse oder ggf. die Adresse des
Unterlagenempfängers sowie Ihr Einver
ständnis zum Lastschriftverfahren.
Bei Zahlung im Last
schrift
verfahren SEPA Direkt für Buchungen mit
Reiseantritt ab 01.02.2014 benötigen wir ein sogenanntes «Mandat»,
das die Belastung Ihres Girokontos mit dem zu zahlenden Preis im
Wege der Lasts
chrift erlaubt. Das Mandat ist Teil der Be
stätigung.
2.2.2.
Wenn Sie Ihre Reise mit einer Kreditkarte bezahlen möchten, muss
diese bei Buchung im Reisebüro vorgelegt werden. Wir benötigen
zusätzlich Ihre Adresse oder ggf. die Adresse des Unterlagenempfängers
sowie Ihr Einverständnis zur Ab
buchung über die Kreditkarte. Bei der
Zahlung mit Kredit
karte fallen zusätzliche Kosten an, welche im Fall
einer Stornierung durch den Reisenden nicht erstattet werden.
2.3.
Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig ge
leistet und
zahlen Sie auch nach Mahnung mit Nachfrist
setzung nicht, können
wir vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass bereits zu diesem
Zeitpunkt ein erheblicher Reise
mangel vorliegt. Berge & Meer kann als
Entschädigung Rücktrittsgebühren ent
sprechend Ziffer 5.3. verlangen.
2.4.
Entschädigung für Reiserücktritte, Bearbeitungs- und Umbuchungs-
kosten sowie Versicherungsprämien sind bei Rechnungsstellung
sofort fällig.
2.5.
Sollten Sie spätestens 7 Tage vor Reiseantritt nicht im Besitz der
Reiseunterlagen sein, wenden Sie sich bitte an Ihr Reisebüro.
Bei Kurzfristbuchungen ab 7 Tage vor Reiseantritt
erhalten Sie Ihre Reiseunterlagen nach Absprache mit Ihrem Reise-
büro. In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, die Reise
unterlagen
nach Erhalt sorgsam zu überprüfen.
3. Leistungen
3.1.
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen ist die Leistungs-
beschreibung in unserem Prospekt verbindlich,
sowie die hierauf
bezugnehmenden Angaben in der Reise
bestätigung. Neben
abreden,
die den Umfang der vertrag
lichen Leistungen ändern, bedürfen einer
ausdrücklichen Bestätigung durch den Veranstalter. Im Reisepreis
nicht eingeschlossen sind: gesetzliche oder behörd
lich festgelegte
Gebühren (Visagebühren etc.) sowie lediglich vermittelte Fremd-
leistungen (wie Ausflüge, Sport
veranstaltungen etc.). Diese Kosten
können sich kurz
fristig ändern. Vor Vertragsschluss können wir jeder
-
zeit eine Änderung der Leistungs
beschreibung im Katalog vornehmen,
über die der Reisende vor Buchung selbst
ver
ständlich informiert wird.
3.2.
Soweit eine bestimmte Reise außerhalb des Prospekts als Sonder
-
angebot angeboten, vom Reisenden direkt oder durch das von ihm
beauftragte Reisebüro unter Bezugnahme auf das Sonderangebot
gebucht und von uns entsprechend bestätigt wird, gilt ausschließlich
die Beschreibung im Sonderangebot, und zwar auch dann, wenn die
betreffende Reise oder einzelne Reiseleistungen im weiteren Umfang
auch im regulären Reise
prospekt enthalten sind.
3.3.
Wir sind gemäß der EU-Verordnung
(EG) Nr. 2111/2005 verpflichtet,
Sie bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesell-
schaft(en) aller im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden
Flugbe
förde
rungs
leistungen zu unterrichten. Steht bei der Buchung
ein ausführendes Luftfahrt
unternehmen noch nicht fest, nennen wir
Ihnen die Flug
gesellschaft, die den Flug wahrscheinlich durchführen
wird. Sobald fest
steht, wer den Flug endgültig durchführt, werden Sie
ent
sprechend unterrichtet. Im Fall eines Wechsels des ausführenden
Luftfahrtunternehmens nach der Buchung werden wir Sie so rasch wie
möglich über den Wechsel informieren. Die
«gemeinschaft liche Liste»
von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebs
unter
sagung
unterliegen, finden Sie unter
oft­reisen.de ­ Reisebedingungen (AGB
).
4. Leistungs­ und Preisänderungen
4.1.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reise
leistungen von
dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind ge
stattet, wenn
sie von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden und
wenn sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten
Reise nicht beeinträchtigen. Event. Gewähr
leistungs
ansprüche bleiben
unberührt, soweit die geänderten Leistungen mangelhaft sind.
4.2.
Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reise
leistung haben wir
dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund
zu erklären.
4.3.
Im Falle der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reise
leistung
kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die
Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen,
wenn wir in der Lage sind, eine solche ohne Mehrpreis für den
Reisenden aus unserem Angebot anzu
bieten.
4.4.
Die Rechte nach Ziff. 4.3. hat der Reisende un
verzüglich nach
unserer Erklärung uns gegenüber geltend zu machen.
4.5.
Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der
Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungs-
kosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen-
oder Flughafengebühren nach Vertragsschluss entsprechend
wie folgt zu ändern:
4.5.1.
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden
Beförderungskosten, insbesondere die Treib
stoffkosten, so können
wir den Reisepreis nach Maßgabe der folgenden Berechnung
erhöhen:
a)
Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir
vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b)
In anderen Fällen werden die vom Beförderungs
unternehmen pro
Beförderungsmittel geforderten zusätz lichen Beför de rungs kosten
durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförde
rungs
mittels
geteilt. Den sich so er
gebenden Er
hö h ungs
betrag für den Einzelplatz
können wir vom Reisenden verlangen.
4.5.2.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrags be
stehenden Abgaben
wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Veranstalter
erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden anteiligen
Betrag heraufgesetzt werden.
4.5.3.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss
und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier
Monate liegen und
die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch
nicht eingetreten und bei Vertrags
schluss für den Veranstalter nicht
vorhersehbar waren.
4.6.
Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem ver
einbar
ten
Abreisetermin verlangt werden. Eine Preis
änderung haben wir dem
Reisenden unverzüglich nach Kenntnis zu
erklären.
4.7.
Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5% des
Gesamtreisepreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder
statt dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche
ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot an
zubieten.
Ziffer 4.4. gilt entsprechend.
4.8.
Eine Preis
an passung vor dem Vertragsschluss ist insbe
sondere aus
folgenden Gründen zulässig:
a)
Aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Ab
gaben
für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafen
gebühren nach
Veröffent
lichung des Prospektes.
b)
Wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt aus
geschriebene
Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätz
licher Kontingente
nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist. Wir und der
Reisende können von den Prospektangaben abweichende
Leistungen vereinbaren.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung
5.1.
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurück
treten.
Maßgeblich ist der Zugang der Rück
tritts
erklärung bei uns bzw. dem
buchenden Reisebüro. Dies sollte schriftlich erfolgen. Aus
gelieferte
Reise
unterlagen sind dem Veranstalter zurückzugeben.
5.2.
Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass statt Ihnen ein
Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.
Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den
besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme
gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegen-
stehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der ange-
meldete Teilnehmer uns als Gesamtschuldner für den Reisepreis und
durch den Eintritt des Dritten entstehende Mehrkosten. Treten Sie
vom Reisevertrag zurück oder die Reise nicht an und ist auch kein
Dritter in diesen Vertrag eingetreten, verlieren wir den Anspruch
auf den Reisepreis. Wir können jedoch stattdessen
Ersatz für die
getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen,
wenn wir den Rücktritt bzw. den Nichtantritt der Reise nicht zu vertreten
haben und auch nicht ein Fall von höherer Gewalt vorliegt. Bei der
Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen
und
anderweitige Ver
wendungen der Reiseleistung berücksichtigt.
Der Ersatzanspruch kann pauschaliert werden. Der Zeitpunkt wird
bestimmt durch den Ein
gang Ihrer schriftlichen Rücktritts
erklärung
in unserem Hause oder dem Reisebüro. Falls Sie meinen, dass in
Ihrem Fall durch Ein
sparungen bzw. anderweitige Verwendung der
Reiseleistungen ein niedrigerer bzw. gar kein Schaden entstanden ist,
steht es Ihnen frei, den entsprechenden Nach
weis zu führen. Falls
Sie den Nachweis jedoch nicht führen, sind Sie verpflichtet, den auf
Grund der nach
stehenden Pauschalen errechneten Betrag zu zahlen.
5.3.
Der pauschalierte Anspruch beträgt in der Regel
(der Nachweis
nicht entstandener oder wesentlich niedriger Kosten bleibt Ihnen
unbenommen) pro Person:
5.3.1.
Bei Flugpauschalreisen aus diesem Katalog:
bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises;
ab dem 30. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises;
ab dem 24. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises;
ab dem 17. Tag vor Reisebeginn 60% des Reisepreises;
ab dem 10. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises;
ab dem 3. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt der Reise
90% des Reisepreises.
5.3.2.
Abweichend von der oben genannten Regelung sind die Rück­
trittsgebühren bei den Reisen mit Nil­/Nassersee­
Kreuzfahrten,
preisreduzierten Sonder
­ und Aktions­
Angeboten, für Nur
­Flug,
Nur
­Hotel und Baustein­Buchungen ohne internationalen Flug:
bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises;
ab dem 44. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises;
ab dem 30. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises;
ab dem 24. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises;
ab dem 17. Tag vor Reisebeginn 75% des Reisepreises;
ab dem 10. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises;
ab dem 3. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt der Reise
90% des Reisepreises.
Diese Regelung gilt auch bei mit Kreuzfahrten kombinierten
Reiseleistungen.
5.4.
Umbuchungen
5.4.1.
Für die Bearbeitung von Umbuchungen, soweit durchführbar,
werden pro Reisegast 50 € erhoben, bei Linienflügen 150 €. Wenn
Sie innerhalb von 31 Tagen vor Reisebeginn den Reisetermin oder
die Reiseart ändern, das Reiseziel, den Abflug- und/oder Ankunftsort,
Unterkunft oder Rundreise ändern möchten, dann können Sie dies
nur noch tun, indem Sie die gebuchte Reise gegen Gebühr stornieren
und eine neue Reise anmelden.
5.4.2.
Abweichend von der oben genannten Regelung sind Um
buchungen
bei den unter 5.3.2. aufgeführten Reisearten. Hier können Umbu-
chungen innerhalb von 45 Tagen vor Reise
beginn nur vorgenommen
werden, indem Sie die gebuchte Reise gegen die unter 5.3.2.
aufgeführten Gebühren stornieren und eine neue Reise anmelden.
5.4.3.
Umbuchungen sind grundsätzlich nur innerhalb der Zeitdauer
des jeweiligen Reiseprospektes möglich. Eine Umbuchung
einer
Pauschal-/Paketreise mit internationalem Flug auf eine Baustein-
Reise ohne internationalen Flug gilt als Rücktritt und Neuanmeldung.
Es fallen die unter 5.3.1. bzw. 5.3.2. aufgeführten Gebühren an.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vor
zeitiger
Rückreise oder aus anderen wichtigen Gründen nicht in Anspruch,
so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der
ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt,
wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder
wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen
entgegenstehen.
7. Rücktritt und Kündigung durch Berge & Meer
7.1.
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reise
vertrag
zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
7.1.1.
Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der
Reise ungeachtet einer Abmahnung durch uns nachhaltig stört oder
 
wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dennoch steht uns der
Anspruch auf den vollen Reisepreis zu. Eventuell entstehende Mehr-
kosten für eine Rückbeförderung trägt der Störer. Wir müssen uns
jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen und diejenigen Vorteile
anrechnen lassen, die wir aus einer anderen Verwendung der nicht
in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der
uns von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.
7.1.2.
Ist in der Beschreibung der Reise und in der Reisebestätigung aus-
drücklich auf eine Mindest
teilnehmerzahl hingewiesen, so können
wir bei Zugang dieser Erklärung bis zu 30 Tage vor Reisebeginn
zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
Der von dem Reisenden gezahlte Betrag wird unverzüglich zurück-
erstattet.
7.2.
Sollte die Unmöglichkeit der Reisedurchführung früher ersichtlich sein,
werden wir Sie unterrichten.
7.3.
Sollten wir den Reisevertrag nach 7.1.2. kündigen, so sind Sie
berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
anderen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche
Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten.
Sie haben dieses Recht unverzüglich nach der Rücktrittserklärung
durch Berge & Meer uns gegenüber geltend zu machen; sofern Sie
auf Ihr Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verzichten,
erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis zurück.
8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände –
höherer Gewalt
8.1
Wegen der Kündigung des Reisevertrages in den Fällen von höherer
Gewalt verweisen wir auf den Gesetzeswortlaut von § 651 j BGB.
8.2.
Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhalten Sie im
Internet
unter www.auswaertiges-amt.de sowie unter der Telefonnummer
(030) 5 00 00-20 00.
9. Haftung
Bei allen Flugreisen gelten für die Flugbeförderung die Beförderungs-
bedingungen des ausführenden Luftfracht
führers (Fluggesellschaft),
die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Die Rechte und Pflichten
von Berge & Meer nach dem Reise
vertrags
gesetz und nach ihren
allgemeinen Reise
bedingungen werden durch die Bedingungen
des jeweiligen Beförderungs
unternehmens nicht eingeschränkt.
10.
Gewährleistung und Mitwirkungspflicht
10.1.
Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht
werden, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können auch in der
Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleich- oder höher
wertige
Ersatzleistung erbringen. Wir können die Abhilfe verweigern,
wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
10.2.
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise
können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reise
preises
verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der
Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel unverzüglich anzuzeigen.
10.3.
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beein
trächtigt und
leisten wir innerhalb ange
messener, von Ihnen gesetzter Frist keine
Abhilfe, so können Sie den Reisevertrag im Rahmen der ge
setzlichen
Bestimmungen kündigen (zweck
mäßiger
weise schriftlich). Dasselbe
gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem,
uns erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer
Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich
ist oder vom Reise
veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige
Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisen
-
den gerechtfertigt wird. Wird der Vertrag danach auf
gehoben, behalten
Sie den
Anspruch auf Rück
beförderung und schulden uns den auf die in
Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises,
sofern diese Leistungen nicht völlig wertlos für Sie waren.
10.4.
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung
Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn,
der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht
zu vertreten haben.
10.5.
Bei Leistungsstörungen sind Sie im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen verpflichtet, daran mitzuwirken, Schäden zu
vermeiden oder gering zu halten.
10.6.
Sollten Sie Beanstandungen haben, wenden Sie sich bitte
sofort an
unsere örtliche Vertretung, die sich um Abhilfe bemüht.
Wenn Sie
festgestellte Mängel der Vertretung nicht anzeigen, haben Sie
später keinen Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz.
Wenn wir keine örtliche Reiseleitung eingesetzt haben und nach
der vertraglichen Vereinbarung eine solche auch nicht geschuldet
ist, sind Sie verpflichtet, uns direkt unverzüglich Nachricht über die
Beanstandung zu geben und um Abhilfe zu ersuchen. Der Kontakt mit
uns kann unter der in Ziffer 12.1. genannten Adresse aufgenommen
werden. Können Ihre Beanstandungen von der Ver
tretung nicht
behoben werden, sollten Sie eine Niederschrift über die Beanstandung
abfassen lassen. Diese Niederschrift ersetzt aber nicht die Geltend-
machung der Ansprüche innerhalb der Monatsfrist.
11.
Beschränkung der Haftung
11.1.
Vertragliche Haftung:
Unsere Haftung aus dem Reise
vertrag ist
insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt,
soweit ein Schaden des Reise
gastes, der nicht
Körperschaden ist,
weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wurde oder
soweit wir für einen, dem Reisegast ent
standenen Schaden allein
wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
11.2.
Deliktische Haftung:
Die Haftung für Sachschäden ist auf die Höhe
des dreifachen Reisepreises beschränkt, sofern die Ansprüche nicht
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Möglicherweise über
die Haftungshöchstsummen hinausgehende Ansprüche nach dem
Montrealer Übereinkommen oder dem Luftverkehrsgesetz bleiben
von dieser Beschränkung unberührt.
11.3.
Wir haften generell nicht für Fremd
leistungen
, die nicht Bestandteil
der gebuchten Reise sind (z.B. Ausflüge, Sport
aus
übungen usw.).
Solche zusätzlichen Leistungen werden zum Beispiel von der Agentur
vor Ort oder dem Hotel in Eigenregie angeboten. Auch wenn sie durch
einen Reiseleiter, der für uns tätig ist, ange
boten werden, handelt
es sich um eine Fremd
leistung, für die nicht wir, sondern nur unsere
Leistungs
träger vor Ort selbst haften. Falls solche Fremd
leistungen
vermittelt werden, ist unsere Haftung für Vermittlerfehler ausgeschlossen,
soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Unsere Haftung
beschränkt sich auf die in der Reise
bestätigung genannten Leistungen.
Wir haften jedoch
a)
für Leistungen, die die Beförderung vom ausgeschriebenen Ausgangs-
ort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen
während der Reise und die Unterbringung während der Reise
beinhalten;
b)
wenn und insoweit für einen Ihnen entstandenen Schaden die
Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisations
pflichten
durch uns ursächlich geworden ist.
12.
Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
12.1.
Alle vertraglichen Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung
der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertrag-
lich vorgesehenen Beendigung der Reise geltend zu machen. Die
Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber Berge & Meer
unter folgender Anschrift erfolgen:
Berge & Meer Touristik GmbH,
Andréestraße 27, 56578 Rengsdorf, Telefon (02634) 92585 6380,
Telefax (02634) 92585 6399.
Eine schriftliche Geltendmachung wird
empfohlen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur
geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Frist
ein
hal
tung
verhindert worden ist. Wegen der Anmeldung von Gepäckschäden,
Zustellungs
verzögerungen bei Gepäck oder Gepäck
verlust siehe
Zif. 14.2. Ansprüche des Reisenden nach §§ 651c–651f BGB verjähren
in einem Jahr, es sein denn, es handelt sich um vertragliche Schaden-
ersatzansprüche des Reisenden gemäß §§ 651c– 651f BGB, die
entweder auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens wegen
eines vom Reiseveranstalter zu vertretenden Mangels gerichtet sind
oder auf grobes Verschulden des Reiseveranstalters oder seiner
Erfüllungsgehilfen gestützt werden. Diese Ansprüche verjähren in
zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag folgt,
an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende
solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem
Tag gehemmt, an dem der Veranstalter die Fortsetzung der Verhand-
lungen verweigert oder die Ansprüche schriftlich zurückweist. Die
Ver
jährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung
ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
12.2.
Das Reisebüro tritt als Vermittler beim Abschluss des Reisevertrages
auf. Es ist nicht befugt, nach Reiseende die An
meldung von Gewähr
-
leistungs- und Schadenersatzansprüchen durch Kunden entgegen-
zunehmen.
13.
Flugplan
13.1.
Die Gestaltung des Flugplanes liegt bei der Flug
gesellschaft und einer
staatlichen Koordinierungsbehörde. Es kann vorkommen, dass der
Hinflug am Abend, der Rückflug am Morgen des be
treffenden Tages
erfolgt oder umgekehrt. Daraus erwachsen keine Ansprüche gegen
uns. Abrechnungsgrundlage ist die Zahl der Übernachtungen. Diese
Regelung behält auch Gültigkeit, wenn die Ankunft im Zielgebiet bzw.
Hotel nach Mitternacht (also am darauffolgenden Tag) erfolgt.
13.2.
Gäste, die im Zielgebiet die Vertretung nicht in Anspruch nehmen,
sind verpflichtet, sich spätestens am Tag vor dem Rückflug/-fahrt über
den genauen Zeitpunkt des Abfluges bzw. der Abfahrt zu informieren.
14.
Gepäck, Gepäckverlust oder ­beschädigung
14.1.
Schäden bei aufgegebenem Gepäck oder Verlust sind sofort nach
Ankunft – noch im Flughafengebäude – mittels Schadens
anzeige
(P.I.R.) der Fluggesellschaft zu melden. Beachten Sie, dass die
Beför
derungsbedingungen der Flug
gesellschaft gelten. Ohne das
Schadensformular (P.I.R.) ist
eine Anspruchstellung bei der Fluggesell-
schaft ausgeschlossen. Die Flug
gesellschaften haften nur mit be-
stimmten Beträgen je nach Gewicht des Gepäckstücks, das bei Aufgabe
im Flug
ticket eingetragen wird. Zur Anspruchstellung müssen Sie den
Flug
schein und Gepäck
abschnitt vorweisen. Die Bestätigung des
Reise
leiters oder einer Person, die nicht im Auftrag der Fluggesell-
schaft
handelt, ist wertlos. Ansprüche, die aus einer Gepäck
ver
-
spätung re
sul
tieren, sind innerhalb von 21 Tagen nach Gepäckzustel-
lung mittels Schadens
anzeige (P.I.R.) der zu
ständigen Fluggesellschaft
schriftlich anzuzeigen.
Das Risiko für Geld, Wertgegenstände,
technische Geräte und Medikamente im auf
gegebenen Ge
päck
trägt der Gast.
Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder
die Fehlleitung von Reise
gepäck der Reiseleitung oder der örtlichen
Vertretung des Veranstalters sofort anzuzeigen.
14.2.
Sondergepäck (Sportausrüstungen, Rollstühle etc.) kann, ggf.
gegen Aufpreis, nach Voranmeldung bei der jeweiligen Fluggesell-
schaft befördert werden. Die Beförderungspreise sind bei der Flug-
gesellschaft zu erfragen, die für Organi
sation und Abwicklung der
Beförderung sowie Inkasso des Preises allein verantwortlich ist.
Der Transport des Sondergepäcks vom Ziel
flughafen zum Hotel
und zurück ist ausschließlich Sache des Gastes.
15.
Pass­, Visa­, Gesundheitsvorschriften, Zollbestimmungen
15.1.
Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des EU-Mitglied
staates,
in dem die Reise angeboten wird, über Pass-, Visa und Gesundheits-
vorschriften sowie deren event. Änderungen vor Reiseantritt zu
unterrichten. Für An
gehörige anderer Staaten gibt das zuständige
Konsulat Auskunft.
15.2
Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
von Visa durch die diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit
der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die
Verzögerung zu vertreten haben.
15.3.
Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise
wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere
die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nicht
befolgung dieser
Vorschrift erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen wenn
sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation unsererseits
bedingt sind. Bei der Mitnahme fremder/nicht eigener Kinder oder von
Kindern mit vom Elternnamen abweichendem Namen wird empfohlen,
entsprechende Nachweise/Dokumente/Einverständniser klärungen
mit zu führen.
15.4.
Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere
Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher
Rat eingeholt werden. Auf allgemeine
Informationen, ins
besondere
bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten,
Tropenmedizinern, reise
medizinischen Informationsdiensten oder
der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
15.5.
Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen
Ländern
streng gehandhabt. Für deren Einhaltung sind Sie allein verantwortlich.
16.
Datenschutz
Die uns von Ihnen zur Verfügung gestellten personen
bezogenen Daten
werden EDV-mäßig verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertrags-
durchführung erforderlich sind.
17.
Gerichtsstand und Gültigkeit
17.1.
Vereinbart ist deutsches Recht und die Zuständigkeit deutscher
Gerichte. Dies gilt für das gesamte Rechtsverhältnis.
17.2.
Wenn bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland
für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht
deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen
insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen
des Kunden jedoch ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
17.3.
Der Reisende kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
Für Klagen des Veranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des
Kunden maßgebend. Gerichtsstand für
Klagen gegen Kunden oder
Vertragspartner des Reisever
anstalters, die Vollkaufleute sind oder
für Per
sonen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben,
sowie für Per
sonen, die nach Abschluss des Vertrages Ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder
deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz des Reiseveranstalters.
17.4.
Die vorstehenden Bestimmungen der Ziffer 17 gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen
internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen Kunden
und dem Reiseveranstalter an
zu wenden sind, etwas anderes zu
Gunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare
Bestimmungen im Mitgliedsstaat der EU, dem der Kunde angehört,
für den Kunden günstiger sind als
die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen
Vorschriften.
17.5.
Alle Angaben im Prospekt entsprechen dem Stand bei Druck
legung,
November 2015. Änderungen dieser Angaben bis zum Vertragsschluss
bleiben vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner Be
stimmungen
des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Reisever
trages zur Folge. Das gleiche gilt für die vor
liegenden
Reise bedingungen.


Veranstalter:
Berge & Meer Touristik GmbH
Andréestraße 27
56578 Rengsdorf
 
 
Stand: 2016
 
 
 
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