AGB LI Reisen
zurück 1. Anwendungsbereich, Anmeldung zur Reise, Buchungsbestätigung1.1 Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für alle Reiseverträge der Lernidee Erlebnisreisen GmbH („Lernidee“) gegenüber einem Verbraucher nach § 13 BGB („Kunde“), die ab 01.07.2018 abgeschlossen werden.
1.2 Mit der Anmeldung bietet der Kunde Lernidee den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, der Hinweise und Informationen im Prospekt und dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Der Anmelder hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3 Mit der Annahme der Anmeldung des Kunden durch Lernidee kommt der Reisevertrag zustande. Über den Vertragsabschluss informiert Lernidee den Kunden mit der schriftlichen Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger als Bestätigung des Vertrages (z. B. als Anhang einer E-Mail). Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Lernidee vor und der Vertrag kommt mit dessen Inhalt zustande, wennder Kunde es innerhalb von 10 Tagen durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z. B. Leistung der Anzahlung) annimmt.
2. Bezahlung, Reiseunterlagen
2.1 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung / Rechnung und des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises sofort fällig. der gesamte Restreisepreis muss 21 Tage vor Reiseantritt vollständig bei Lernidee eingegangen sein, wenn feststeht, dass die reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach ziffer 7.1 abgesagt werden kann. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung ist deren Gutschrift bei Lernidee. Die Fälligkeit der Restzahlung ergibt sich aus der Rechnung/Buchungsbestätigung.
2.2 Der Kunde hat Lernidee unverzüglich zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht in dem von Lernidee mitgeteilten Zeitraum erhält oder wenn diese falsche Angaben enthalten, vor allem zur Person des Kunden (Name, Geburtsdatum, Anschrift).
2.3 Wird der fällige Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung vom Kunden nicht bezahlt, kann Lernidee vom Vertrag zurücktreten und den Kunden mit Rücktrittskosten belasten, die sich an Ziffer 6.1 orientieren.
2.4 Der Kunde kann bei seiner Anmeldung zur Reise die Zahlung mit der Kreditkarte wählen und Lernidee die Ermächtigung zur Belastung seines Kreditkartenkontos erteilen. Lernidee behält sich vor, die Zahlung durch Kreditkarte mit der Buchungsbestätigung zu akzeptieren oder abzulehnen. Nach Bestätigung der Zahlungsart durch Lernidee gilt der über das Kreditkartenkonto gezahlte Betrag so lange als vorläufig erbracht, bis festgestellt wird, dass er nicht ganz oder teilweiserückbelastet wird. Kommt es zur Rückbelastung aus durch den Kunden zu vertretenden Gründen, und gerät der Kunde in Verzug, so kann Lernidee dem Kunden einen tatsächlich entstandenen Verzugsschaden in Rechnung stellen. An- und Restzahlungen auf den Reisepreis werden bei Zahlung mit der Kreditkarte entsprechend der Fälligkeiten und nach Erhalt des Sicherungsscheines durch den Kunden eingezogen.
3. Reiseformalitäten, Pass- und Visumerfordernisse, Verantwortlichkeit des Kunden
3.1 Lernidee informiert den Kunden über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.
3.2 Der Kunde ist selbst verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Sofern der Kunde Lernidee beauftragt hat, für ihn behördliche Dokumente / ein Visum zu beantragen, haftet Lernidee nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, es sei denn, Lernidee hat gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung zu vertreten. Von den Konsulatsdienststellen erhobene Gebühren für die Bearbeitung der Visa-Anträge sind vom Kunden zu tragen.
4. Leistungen
Art und Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ergeben sich aus der Programm- und Leistungsbeschreibung im Prospekt zur betreffenden Reise in Verbindung mit der individuellen Buchungsbestätigung für den Kunden.
5. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss, erhebliche Vertragsänderungen, Rechte des Kunden
5.1 Lernidee behält sich vor, den Reisepreis nachträglich einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar ergibt aus einer nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder anderer Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird Lernidee den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den in hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Auf die Verpflichtung des Reiseveranstalters zur Preissenkung nach 5.2 wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich hingewiesen.
5.2 Da der Vertrag unter 5.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreisesverlangen, wenn und soweit sich die in 5.1 unter a) bis c) genanntenFaktoren (Preise, Abgaben oder Wechselkurse) nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten des Reiseveranstalters führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten. Lernidee darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten abziehen. Sie hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
5.3 Lernidee behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung, Wechsel von Fluggesellschaften, Änderung Abflugsort). Lernidee hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.
5.4 Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in 5.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann Lernidee sie nicht einseitig vornehmen. Sie kann dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von Lernideebestimmten angemessenen Frist (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginnunterbreitet werden. Kann der Veranstalter die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art.250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderenVorgaben des Kunden, die Inhalt der Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziffer 5.4 entsprechend, d. h. Lernideekann dem Kunden die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von Lernideebestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Leistungsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt.Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden.
5.5 Lernidee kann dem Kunden in ihrem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach 5.4 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, überdie Lernidee nach Art. 250 § 10 EGBGB den Kunden zu informierenhat.
5.6 Nach dem Ablauf einer vom Veranstalter nach 5.4 bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.
5.7 Tritt der Kunde nach 5.4 vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung; Ansprüche des Reisenden nach § 651i Abs. 2 Nr. 7 BGB bleiben unberührt. Nimmt derKunde das Angebot zur Vertragsänderung oder zur Teilnahme an einer Ersatzreise nach 5.5 an und ist die Reise im Vergleich zur ursprünglich geschuldeten nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit, gilt§ 651m BGB entsprechend; ist sie von gleichwertiger Beschaffenheit, aber für Lernidee mit geringeren Kosten verbunden, ist im Hinblick aufden Unterschiedsbetrag § 651m Abs. 2 BGB entsprechend anzuwenden.
6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn, Stornierungsentschädigung, Vertragsübertragung des Kunden auf einen Dritten
6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Tritt er von der Reise zurück, so verliert Lernidee den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann jedoch vom Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen. Hierzu hat Lernidee Entschädigungspauschalen festgelegt. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich dabei nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von Lernidee und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen. Lernidee kann danach eine Entschädigungspauschale in Prozent des Reisepreises je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt verlangen:
Rücktritt bis zum 31. Tag vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises
Vom 30. bis zum 22. Tag vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises
Vom 21. bis zum 14. Tag vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises
Vom 13. bis zum 8. Tag vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
Ab 7. Tag vor Reisebeginn: 90% des Reisepreises
Es steht dem Kunden stets frei, nachzuweisen, dass Lernidee ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der berechneten Pauschalen entstanden ist. Ist Lernidee nach einem Rücktritt zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, so hat sie unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt des Kunden, Rückzahlung zu leisten.
6.2 Abweichend von 6.1 kann Lernidee keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidliche, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft und ihre Folgen sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
6.3 Sollte der Kunde die Reise nicht antreten können, kann er innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner ein Dritter indie Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärungist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Lernidee nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Lernidee kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde Lernidee als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Lernidee darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind. Sie hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.
7. Rücktritt durch den Reiseveranstalter bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl und aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände
7.1 Lernidee kann bis 21 Tage vor Reiseantritt wegen Nichterreichens der im Vertrag angegebenen Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn sie die Mindestteilnehmerzahl im Prospekt ausdrücklich genannt und beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Kunden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und in der Buchungsbestätigung deutlich lesbar auf diese beiden Angaben hingewiesen hat.
7.2 Lernidee ist berechtigt, vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten, wenn Lernidee aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist (siehe Definition in 6.2). Lernidee hat ihren Rücktritt in diesem Fall unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.
7.3 Tritt Lernidee nach 7.1 oder 7.2 zurück, so verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich, auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt von Lernidee zurückerstattet.
8. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden
8.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder gegenüber Lernidee anzuzeigen und dort innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Soweit Lernidee infolgeeiner schuldhaften Unterlassung der Anzeige nach Satz 1 nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen.
8.2 Verlangt der Kunde Abhilfe, so hat Lernidee den Reisemangel zu beseitigen. Lernidee kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
8.3 Kann Lernidee die Beseitigung des Mangels nach 8.2 verweigernund betrifft der Reisemangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat Lernidee Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten. Haben diese Ersatzleistungen zur Folge, dass die Reise im Vergleich zur ursprünglichen geschuldeten nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit ist, hat der Veranstalter dem Kunden eine angemessene Herabsetzung des Reisepreises zu gewähren; dieAngemessenheit richtet sich nach § 651m Abs. 1 S. 2 BGB. Sind dieErsatzleistungen nicht mit den im Vertrag vereinbarten Leistungen vergleichbar oder ist die vom Veranstalter angebotene Herabsetzung des Reisepreises nicht angemessen, kann der Kunde die Ersatzleistungen ablehnen. In diesem Fall oder wenn der Veranstalter außerstandeist, Ersatzleistungen anzubieten, ist § 651l Abs. 2 und 3 BGB mit derMaßgabe anzuwenden, dass es auf eine Kündigung des Kunden nicht ankommt.
8.4 Ist die Beförderung des Kunden an den Ort der Abreise oder an einen anderen Ort, auf den sich die Parteien geeinigt haben (Rückbeförderung), vom Vertrag umfasst und aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände nicht möglich, hat Lernidee die Kosten für eine notwendige Beherbergung des Kunden für einen höchstens drei Nächte umfassenden Zeitraum zu tragen, und zwar möglichst in einer Unterkunft, die der im Vertrag vereinbarten gleichwertig ist. Auf diese Begrenzung von drei Nächten kann sich Lernidee nichtberufen, wenn (1) der Leistungserbringer nach unmittelbar anwendbaren Regelungen der EU dem Kunden die Beherbergung für einen längeren Zeitraum anzubieten oder die Kosten hierfür zu tragen hat,oder (2) der Kunde eine Person mit eingeschränkter Mobilität i. S. d. Art. 2 a) der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006, eine Schwangere, ein/eunbegleitete/r Minderjährige/r oder eine Person, die eine besonderemedizinische Betreuung benötigt, ist, und Lernidee mindestens 48Stunden vor Reisebeginn von den besonderen Bedürfnissen des Kunden in Kenntnis gesetzt wurde.
8.5 Wird eine Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn Lernidee eine ihr vom Kunden bestimmte, angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe von Lernidee verweigert wird oder wenn sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag gekündigt, so hat Lernidee hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Reisenden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt. Hinsichtlich der nicht mehr zu erbringenden Reiseleistungen entfällt der Anspruch von Lernidee auf den vereinbarten Reisepreis; insoweit bereits geleistete Zahlungen sind dem Kunden zu erstatten. Lernidee ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Beförderung des Kunden umfasste, unverzüglich für dessen Rückbeförderung zu sorgen; das hierfür eingesetzte Beförderungsmittel muss dem im Vertrag vereinbarten gleichwertig sein. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung fallen dem Veranstalter zur Last.
8.6 Bei auftretenden Mängeln ist der Kunde verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Schadensminderungspflicht mitzuwirken, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
9. Beschränkung der Haftung
9.1 Die vertragliche Haftung von Lernidee für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die genannte Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlustes von Reisegepäck gegeben sind.
9.2 Die internationale Seebeförderung unterliegt dem am 23.04.2014in Kraft getretenen Athener Übereinkommen (AÜ) sowie der Verordnung (EG) Nr. 392/2009. Die Haftung des Beförderers für sämtliche Schadensersatzansprüche bei Schiffahrtsereignissen im Fall des Todes oder der Körperverletzung von Passagieren sowie des Verlusts oder der Beschädigung von Gepäck und Selbstbehalte (bei Verlust oder Beschädigung in Abzug zu bringende Beträge) ist stets auf die Haftungsbegrenzungen des AÜ in seiner jeweils geltenden Fassung nebst zugehörigen Protokollen beschränkt (derzeit Regelung des Art. 3, Art.5, Art. 7 und Art. 8 AÜ). Der gem. Art. 8 Abs. 4 AÜ erlaubte Abzug findetAnwendung. Ein Mitverschulden des Passagiers ist stets zu berücksichtigen (Art. 6 AÜ). Der Beförderer haftet nicht für den Verlust oderdie Beschädigung von Geld, begebbaren Wertpapieren oder anderen Wertgegenständen wie Gold, Silber, Juwelen, Schmuck, Kunstgegenständen, Elektronik oder sonstige Wertsachen, außer diese wurden bei dem Beförderer zur sicheren Aufbewahrung übergeben (in diesemFall ist die Haftung nach Art. 8 Abs. 3 AÜ beschränkt). Der Kunde hatselbst dafür Sorge zu tragen, dass er solche Gegenstände in seinem Handgepäck sicher verwahrt.
10. Informationspflichten zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Lernidee verpflichtet sich, den Kunden – entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens – über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende/n Fluggesellschaft/ennoch nicht fest, so ist Lernidee verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht/feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Lernidee muss den Kunden über den Wechsel informieren und unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Schwarze Liste der Fluggesellschaften ist auf der Internetseite https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de und auf der Internetseite von Lernidee abrufbar unter http://www.lernidee.de/schwarze-liste.
11. Anwendung deutschen Rechtes, Gerichtsstand, Datenschutz, Schlussbestimmungen
11.1 Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen demKunden und Lernidee findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Lernidee vereinbart.
11.2Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informieren wir Sie in der Datenschutzerklärung auf unserer Website und in unserem Datenschutzhinweis. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die auf Sie persönlich beziehbar sind und durch die Sie identifiziert werden können (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Katalogbestellung, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Ihre Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Lernidee stellt Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich Partnerunternehmen zur Verfügung, die diese Daten in ihrem Auftrag gemäß ihren Weisungen und unter Einhaltung des BDSG und der DSGVO verarbeiten. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine beim Lernidee gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern oder löschen zu lassen.
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Sie können unter der Adresse team@lernidee.de mit einer E-Mail von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder uns unter der unten genannten Adresse (Lernidee Erlebnisreisen GmbH, Kurfürstenstr. 112, 10787 Berlin) kontaktieren.
Mit einer Nachricht an team@ lernidee.de kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken widersprechen. Den Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter René Rautenberg GmbH (Niederlassung Berlin) Großbeerenstr. 2-10, 12107 Berlin oder unter der unten genannten Adresse mit dem Zusatz „an den Datenschutzbeauftragten“. Wir verweisen darüber hinaus auf unsere Datenschutzerklärung auf unserer Website und unseren Datenschutzhinweis.
11.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bedingungen zur Folge.
11.4 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online- Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten bereit, die der Verbraucher unter http://ec.europa.eu/consumers/odr findet. Lernidee nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nichtteil und ist auch nicht verpflichtet, an solchen Verfahren teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.
Reiseveranstalter: Lernidee Erlebnisreisen GmbH Kurfürstenstraße112 | D-10787 Berlin, Geschäftsführer Hans Engberding und Thorsten Haferkamp Tel.: +49 (0) 30 786 000-0 | Fax: +49 (0) 30 786 000 632;team@lernidee.de, www.lernidee.de
Umsatzsteuer-ID: DE-136733588
Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reiseveranstaltung
Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung:
AXA Versicherung AG
Lise-Meitner-Straße 4
60486 Frankfurt
Tel.: 0800 3203205
deren Geltungsbereich: weltweit.
Auf den Reisevertrag wird deutsches Recht angewendet (siehe oben 11.1).
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handeltes sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Lernidee Erlebnisreisen GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Hans Engberding und Thorsten Haferkamp, Kurfürs-tenstr. 112, 10787 Berlin („Lernidee“), trägt die volle Verantwortungfür die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt Lernidee über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall der Insolvenz von Lernidee.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
- Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
- Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
- Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
- Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen
- Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und injedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8% des Pauschalreisevertrages übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
- Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
- Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
- Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
- Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
- Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und / oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
- Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
- Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Lernidee hat eine Insolvenzversicherung mit tourVERS Touristik-Versicherungs-Service GmbH (Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg, Tel.: 040 – 244 288 0) abgeschlossen.
Die Reisenden können die HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, Tel.: + 49 (0)40/ 53799360 kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Lernidee verweigert werden.
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