AGB Genussreisen GmbH
zurückDIE AGB´s für GENUSSREISEN GMBH ALS REISEVERANSTALTER1. Buchung der Reise, Datenschutz>Die Buchung der Reise wird für Genussreisen GmbH erst verbindlich, wenn diese dem Reiseteilnehmer, bzw. dem von ihm eingeschalteten Agentur gegenüber schriftlich von Genussreisen bestätigt worden ist. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter Datenschutz und Sicherheit.
2. Inhalt des Reisevertrages
Der Inhalt des Reisevertrages ergibt sich aus der Buchung des Reisenden, bzw. des Reisebüros und der Bestätigung von Genussreisen GmbH. Einbezogen in den Reisevertrag sind diese Reisebedingungen sowie die Leistungsbeschreibungen und sonstigen Erläuterungen zu den einzelnen Reisen auf unserer Webseite, soweit nicht in Buchung und Bestätigung ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Andere oder ergänzende Abreden zu den unter www.genussreisen.de beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit Genussreisen GmbH. Sie sollten aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden. Reisebüros und sonstige Vertriebspartner sind nicht bevollmächtigt, vom Inhalt der Homepage einschließlich der Reisebedingungen abweichende Zusicherungen zu geben oder abändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.
3. Zahlung des Reisepreises vor Reiseantritt, Anzahlung, Restzahlung und Bearbeitungsgebühren
Zahlungen auf den Reisepreis, also auch die Anzahlung, sind nur gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines im Sinne des § 651 k BGB zu leisten. Dieser Sicherungsschein befindet sich in der von Genussreisen GmbH erstellen Bestätigung, die Sie per Email von Genussreisen GmbH erhalten.
ANZAHLUNG UND RESTZAHLUNG
Nach Abschluss des Reisevertrages ist eine Anzahlung von 20% (auf volle € aufgerundet) von dem Gesamtpreis fällig. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig.
Der genaue Zeitpunkt der Fälligkeit wird dabei in der Bestätigung festgelegt. Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis bei Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig.
Sind die Voraussetzungen der Fälligkeit des Reisepreises erfüllt, so besteht für den Reiseteilnehmer ohne vollständige Zahlung kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch Genussreisen GmbH. Genussreisen GmbH ist berechtigt, die Leistung endgültig zu verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Reisevertrages vom Reiseteilnehmer zu verlangen, wenn dieser sich mit der Zahlung des Reisepreises in Verzug befindet und die Leistungsverweigerung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (§ 323 BGB) vorher durch Genussreisen dem Reiseteilnehmer schriftlich angedroht worden ist. Rücktrittsentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sowie Versicherungsprämien sind sofort fällig.
BEARBEITUNGSGEBÜHREN
Genussreisen GmbH erhebt dann eine Bearbeitungsgebühr, sofern der Kunde die Reise-Arrangements und Reise-Angebote auf genussreisen.de individuell angepasst oder individuell gewünschte, spezielle Reiseideen ausgearbeitet haben möchte.
Alle Bearbeitungsgebühren sind vorab per Kreditkarte oder Banküberweisung zu entrichten und werden bei einer anschließenden Reisebuchung in der Gesamthöhe der Bearbeitungsgebühr komplett auf den Reisepreis angerechnet.
Unsere Bearbeitungsgebühren im Einzelnen:
Standard-Reiseangebote auf genussreisen.de die mit individuellen Kunden-Ideen zu Reisezeiten und Reiseangeboten angepasst werden. Pauschal 50,00 €.
Für die Ausarbeitung von Reiseideen und Reiseangeboten auf individuellen Kundenwunsch berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr bei einem Reisewert bis 9.999,00 € pauschal 100,00 €, für einen Reisewert ab 10.000,00 € pauschal 200,00 €.
Bei verbindlicher Reisebuchung wird die Bearbeitungsgebühr komplett vom Reisepreis abgezogen.
ZAHLUNGSMÖGLICHKEITEN
Sofern Genussreisen GmbH die Möglichkeit der Zahlung mit Kreditkarte (durch unseren Kooperationspartner Paypal) einräumen sollte und / oder der Reisende bei der Buchung davon Gebrauch macht, erfolgen die Abbuchungen vom angegebenen Konto des Reisenden zu den gleichen Zeitpunkten.
Der Kooperationspartner für Kartenzahlungen bei Genussreisen GmbH ist Paypal. Wenn Sie den Wert der bestellten Produkte mit dem Paypal-System bezahlen möchten, wählen Sie bitte die entsprechende Zahlungsmethode - diese wird im Laufe des Buchungsvorgangs angezeigt. Mit Paypal können Sie bequem und sicher mit Ihrer Kreditkarte oder Ihrem Prepaid-Guthaben in dem dafür vorgesehenen Webshop bezahlen. Für die Registrierung bei Paypal ist keine Kreditkartenzahlung erforderlich. Sie müssen lediglich Ihre Kreditkartennummer, das Ablaufdatum und den CVC auf der Rückseite Ihrer Kreditkarte, sowie eine funktionierende E-Mail-Adresse angeben. Bei der Zahlung Ihres Reisepreises mit Paypal bei Genussreisen GmbH können Sie mit Mastercard- oder Maestro-Kreditkarten, Visa oder Electron-Kreditkarten und Amex-Kreditkarten verwenden.
4. Vertragliche Leistungen
Die von Genussreisen GmbH geschuldeten einzelnen vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Bestätigung, der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Reise und dem Reiseverlauf. Unternehmungen, die in den ausführlichen Reisebeschreibungen mit dem Zusatz „Fakultativ” oder "Optional" bezeichnet werden, sind selbst nicht Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistungen, mit ihnen eventuell verbundene Kosten sind nicht im Reisepreis enthalten.
5. Preisänderungen
Genussreisen GmbH ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für Genussreisen GmbH und nach Vertragsschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile auf Grund von Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von Genussreisen GmbH zu vertreten sind: Wechselkurse für die betroffene Reise, Beförderungskosten (insbesondere wegen Ölpreisverteuerungen), Abgaben für bestimmte Leistungen, Hafen- und Flughafengebühren. Die Preiserhöhungen sind jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsschluss und dem Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt. Der Reisepreis darf nur in dem Umfang erhöht werden, der der Erhöhung der oben genannten Preisbestandteile des ausgeschriebenen Reisepreises seit Abschluss des Reisevertrages und ihrer Auswirkung auf die Kosten der Reise entspricht. Der Erhöhungsbetrag wird zum vereinbarten Reisepreis addiert. Soweit einschlägige Kostenerhöhungen die Reisegruppe in ihrer Gesamtheit betreffen, werden solche zunächst auf die einzelnen Reiseteilnehmer aufgeteilt. Genussreisen ist verpflichtet, dem Reiseteilnehmer auf Anforderung entsprechende Belege und Nachweise zu übermitteln.
Genussreisen GmbH hat dem Reiseteilnehmer eine etwaige Preiserhöhung unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes, jedoch spätestens bis zum 21. Tag vor Reisebeginn, mitzuteilen. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 8 %, so ist der Reiseteilnehmer berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Der Reiseteilnehmer kann stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise aus dem Angebot von Genussreisen GmbH verlangen, sofern Genussreisen in der Lage ist, diese ohne Mehrpreis für den Reiseteilnehmer aus seinem Angebot anzubieten. Der Rücktritt oder das Verlangen einer Ersatzreise müssen unverzüglich und schriftlich gegenüber Genussreisen GmbH oder dem buchenden Vertriebspartner oder der Agentur erklärt werden.
6. Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn, Umbuchung
Bei Rücktritt des Reiseteilnehmers vom Reisevertrag vor Reiseantritt (Storno) kann Genussreisen an Stelle der konkreten Berechnung der Rücktrittsentschädigung folgende pauschalierte Rücktrittsentschädigung wählen:
Bei Flug- Bahn- und Busreisen:
bei Stornierung bis 60. Tage vor Reisebeginn 20 %,
ab dem 60. Tag bis 30 Tage vor Reisebeginn 40 %
ab dem 29. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 70 %,
ab dem 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 80 %,
ab dem 6. Tag bis 4. Tag vor Reisebeginn 95 %,
ab dem 3. Tag bis zum Abreisetag oder bei Nichterscheinen 100 % des Reisepreises.
Bei eigener Anreise:
bei Stornierung bis 30. Tage vor Reisebeginn 40 %,
ab dem 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn 60 %,
ab dem 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 70 %,
ab dem 14. Tag bis 4. Tag vor Reisebeginn 80 %,
ab dem 3. Tag bis zum Abreisetag oder bei Nichterscheinen 95 % des Reisepreises.
Bereits gebuchte Tickets (Flug, Bahn oder Schiff) müssen vom stornierenden Kunden vollständig bezahlt werden.
Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Linienflugscheine, Bahnfahrkarten zurückzugeben, da ansonsten in jedem Fall der volle Preis berechnet werden muss. Die Rücktrittsentschädigung berechnet sich aus dem Endreisepreis je angemeldeten Reiseteilnehmer.
Als Stichtag für die Berechnung der Storno-Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung. Die pauschalierte Rücktrittsentschädigung ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen gewöhnlich möglichen Erwerbes ermittelt worden. Dem Reiseteilnehmer bleibt es unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. Umbuchungen von Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft, Beförderungs- oder Tarifart sind grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den oben genannten Bedingungen (Rücktrittsentschädigung) und nachfolgender Neuanmeldung möglich. Voraussetzung jeder Umbuchung ist die Verfügbarkeit der Leistung.
7. Rücktritt und Kündigung des Reisevertrages wegen besonderer Umstände
Wird die Reise durch höhere Gewalt, die bei Vertragsschluss nicht voraussehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseteilnehmer als auch Genussreisen GmbH den Reisevertrag kündigen. Der Reiseteilnehmer hat seine Kündigung an Genussreisen zu richten. Genussreisen kann die Kündigung auch durch seine Reiseleiter oder örtlichen Vertreter dem Reiseteilnehmer gegenüber erklären lassen; diese sind zur Erklärung der Kündigung bevollmächtigt. Genussreisen GmbH hat die Kündigung unverzüglich nach Kenntniserlangung der Gründe, die zur Kündigung wegen höherer Gewalt berechtigen, zu erklären. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Falle der Kündigung ergeben sich aus dem Reisevertragsgesetz.
Die Stornoregelung, wie unter Punkt 6. detailliert erklärt, findet an dieser Stelle ebenfalls seine Anwendung.
8. Reiseausschluss wegen besonderer Umstände
Genussreisen GmbH kann aus wichtigem Grund vor Reiseantritt und auch während der Reise jederzeit den Reisevertrag unter Beachtung der Bestimmungen des § 643 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) kündigen. Reiseleiter oder örtliche Vertreter von Genussreisen sind zur Erklärung der Kündigung bevollmächtigt.
Ein wichtiger Grund kann insbesondere gegeben sein, wenn der Reiseteilnehmer den vorher bekannt gegebenen besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder wenn der Reiseteilnehmer durch sein Verhalten den Reiseablauf nachhaltig stört oder gefährdet und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder abgeholfen werden kann. Im Falle dieser Kündigung behält Genussreisen grundsätzlich den Anspruch auf den vollen Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden einschließlich der Genussreisen GmbH von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Falls Genussreisen GmbH in einem der oben geregelten Fälle vor Reiseantritt den Reisevertrag kündigt oder vom Reisevertrag zurücktritt, kann der Reiseteilnehmer stattdessen die Teilnahme an einer anderen Reise aus dem Angebot von Genussreisen GmbH verlangen, sofern Genussreisen GmbH in der Lage ist, diese ohne Mehrpreis für den Reiseteilnehmer aus seinem Angebot anzubieten. Im Falle eines in der Person des Reiseteilnehmers liegenden wichtigen Grundes kann Genussreisen GmbH das Angebot einer solchen Ersatzreise ablehnen.
9. Mindestteilnehmerzahl bei Gruppenreisen
Ist in der Reiseausschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so kann Genussreisen GmbH bis 30 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
Wird die Reiseleistung aus diesem Grund nicht erbracht, wird Genussreisen GmbH unverzüglich von Ihnen auf den Reisepreis geleistete Zahlungen zurückerstatten. Genussreisen GmbH behält sich bei bestimmten Reiseleistungen eine andere Rücktrittsfrist vor, die Ihnen in diesem Fall vor Buchung mitgeteilt wird.
Die bei der Reise festgelegte Mindestteilnehmerzahl gilt auch für zusätzlich buchbare Ausflüge.
10. Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers
Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer gemäß § 651b BGB verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. Genussreisen GmbH kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Für den Reisepreis und die durch den Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers entstehenden Mehrkosten haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer gemäß § 651b BGB als Gesamtschuldner.
Die Umbuchungsgebühren für die Teilnahme des Dritten betragen 80,00 € pro Teilnehmer. Soweit durch die Änderung Mehrkosten seitens der Leistungsträger (z.B. Ticketausstellungs-kosten etc.) anfallen, werden diese gesondert belastet.
11. Versicherungen
In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung.
Soweit Genussreisen GmbH Reiseversicherungen anbieten, handelt es sich diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen Ihnen und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden. Die Prämien für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises und sind mit Abschluss der Versicherung sofort zur Zahlung fällig. Von Versicherungsverträgen kann auch nicht zurückgetreten werden.
12. Bearbeitungsgebühren bei Individual-Anfragen
Selbstverständlich arbeiten wir auch Ihre indiviudelle Traumtour für Sie aus, es liegt uns sehr am Herzen, dass Sie Ihre Reise so erleben können, wie Sie sich das vorstellen. Wir freuen uns, gemeinsam mit Ihnen alles zu planen und stehen Ihnen mit unserem fundierten Wissen sehr gerne beratend zur Seite.
Aufgrund des Arbeitsaufwandes für Routenzusammenstellung, Hotelauswahl, Auswahl und Suche der zusätzlichen Leistungen, Vakanzprüfung, Kalkulation und Angebotserstellung können wir diese Leistungen bei unverbindlichen Anfragen nicht kostenfrei anbieten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir, bevor wir mit der Ausarbeitung beginnen, mit Ihnen Kontakt aufnehmen um etwaige Rückfragen zu besprechen und um den Unkostenbeitrag der zu erstellenden Reise - je nach Dauer und Umfang abzuschätzen.
In der Regel liegt unsere Aufwand bei ca. 125,00 € zzgl. MwSt. Falls Sie nach der Angebotserstellung Änderungen und Anpassungen wünschen, ist dies in unserem Service selbstverständlich inbegriffen. Im Falle einer verbindlichen Reisebuchung wird der Gesamtbetrag dieser Aufwandsvergütung in dem Reisepreis verrechnet. Sollten Sie lediglich unseren Arbeitsaufwand für die Erstellung Ihres individuellen Reiseplans inkl. Vakanzprüfung, Kalkulation und Routenzusammenstellung in Anspruch nehmen, so berechnen wir den Unkostenbeitrag voll.
13. Vertragspflichten von Genussreisen GmbH
Genussreisen GmbH hat seine Leistungen mit der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes zu erbringen. Genussreisen GmbH schuldet dem Reiseteilnehmer insbesondere 1. die gewissenhafte Vorbereitung der Reise; 2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger; 3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen; 4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, sofern Genussreisen GmbH selbst Reiseveranstalter oder Leistungserbringer im eigenen Namen ist.
14. Haftung von Genussreisen GmbH
Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung internationale Abkommen (z.B. Montrealer Übereinkommen bei Flugbeförderung, COTIF bei Bahnbeförderung) oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften (z.B. §§ 664 ff. HGB i.V. m. d. 2. Seerechtsänderungsgesetz bei Schiffsreisen und Kreuzfahrten), nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich Genussreisen GmbH gegenüber dem Reiseteilnehmer hierauf ebenfalls berufen. Die vertragliche Haftung von Genussreisen GmbH gegenüber dem Reiseteilnehmer für Schäden aus dem Reisevertrag, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit a) ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wird, oder b) Genussreisen GmbH für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftung von Genussreisen GmbH gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, für Sachschäden je Reiseteilnehmer und Reise auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
Etwaig darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund geltender internationaler Ab- kommen oder auf diesen beruhenden Vorschriften bleiben von der Haftungsbeschränkung unberührt.
15. Gewährleistung
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reiseteilnehmer Abhilfe verlangen. Genussreisen GmbH kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Genussreisen GmbH kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird. Der Reiseteilnehmer kann die Ersatzleistung ablehnen, wenn die Annahme ihm nicht zuzumuten ist. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reiseleistung durch Genussreisen GmbH kann der Reiseteilnehmer eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit der Buchung der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Anspruch auf Minderung besteht nicht, soweit es der Reiseteilnehmer schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Genussreisen GmbH innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels, aus wichtigem, Genussreisen GmbH erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Genussreisen GmbH verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt wird. Der Reiseteilnehmer schuldet Genussreisen GmbH den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren. Sofern Genussreisen GmbH einen Umstand zu vertreten hat, der zu einem Mangel der Reise führt, kann der Reiseteilnehmer Schadensersatz verlangen. Ein Recht des Reiseteilnehmers auf Minderung des Reisepreises oder auf Kündigung des Reisevertrages bleibt von der Geltendmachung des Schadensersatzes unberührt. Auf die gesetzlichen Folgen des mitwirkenden Verschuldens (Mitverschulden) des Reisenden bei Entstehung des Schadens, bei der Unterlassung des Reiseteilnehmers, Genussreisen GmbH auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, oder Unterlassung des Reiseteilnehmers, den Schaden abzuwenden und zu mindern, wird ergänzend hingewiesen (§ 254 BGB).
16. Mängelanzeigen, Abhilfeverlangen
Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen sind an die Reiseleitung oder die Vertretung von Genussreisen GmbH im Reisegebiet zu richten, die in den Reiseunterlagen bezeichnet sind. Reiseleitungen bzw. Vertretungen sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich und erforderlich ist. Sie sind jedoch nicht befugt, Ansprüche mit Wirkung gegen Genussreisen anzuerkennen.
17. Verlust und Beschädigung von Reisegepäck
Bei Reisegepäck sind zusätzlich erforderlichen Erklärungen Verlust oder Beschädigungen unverzüglich dem Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Dieses ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet (bei Flugbeförderung international als Lost Report bezeichnet). Ohne eine solche rechtzeitige Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustes, da internationale Abkommen und gesetzliche Bestimmungen, zum Beispiel für Flug- und Seegepäck, Ausschlussfristen enthalten.
18. Einreise-, Pass-,Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
Die Bekanntgabe der obigen Bestimmungen, wie auch der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente, vor der Buchung einer Reise oder einer Reiseleistung dem Reisenden gegenüber, bezieht sich auf den Stand zum Zeitpunkt der Buchung. Unterstellt wird dabei, dass der Reisende Staatsbürger des Staates ist, in dem die Reise gebucht wird, es sei denn, dass die Zugehörigkeit zu einem anderen Staat erkennbar ist. In der Person des Reisenden begründete persönliche Umstände können nicht berücksichtigt werden, soweit sie der Reisende nicht ausdrücklich bei der Buchung mitgeteilt hat. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer Änderung dieser Bestimmungen durch die staatlichen Behörden besteht. Genussreisen GmbH wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bemühen, den Reiseteilnehmer von etwaigen Änderungen zu unterrichten. Dem Reiseteilnehmer wird jedoch nahe gelegt, selbst die Nachrichtenmedien bzw. Reisehinweise des Auswärtigen Amtes wegen plötzlich auftretender Änderungen der Bestimmungen in seinem Reiseland zu verfolgen, um sich frühzeitig auf die geänderten Umstände einstellen zu können. Der Reiseteilnehmer sollte sich rechtzeitig über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxe-Maß-nahmen, auch bezüglich des Thrombose-Risikos bei Langstreckenflügen, informieren und gegebenenfalls ärztlichen Rat einholen. Allgemeine Informationen geben insbesondere Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte, Tropenmediziner, reisemedizinische Informationsdienste oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Sollten sich für den Reiseteilnehmer wegen der genannten Vorschriften und Empfehlungen Schwierigkeiten ergeben, die seine Teilnahme an der Reise verhindern oder beeinträchtigen, so ist er deshalb nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt. Voraussetzung ist, dass Genussreisen GmbH seinerseits zur Leistungserbringung in der Lage und bereit ist und die genannten Schwierigkeiten von Genussreisen GmbH nicht zu vertreten sind. Soweit Genussreisen GmbH gemäß der Reiseausschreibung die Besorgung von Visa und/oder ähnlichen Reisedokumenten übernimmt, erfolgt diese Besorgung im Auftrag des Reisenden (Geschäftsbesorgung). Die Erteilung von Visa und/oder ähnlichen Reisedokumenten durch die zuständigen nationalen oder ausländischen Behörden ist nicht Bestandteil der Leistungsverpflichtungen von Genussreisen GmbH aus dem Reisevertrag. Der Reisende trägt allein das Risiko der Erteilung oder Nichterteilung dieser Dokumente.
Beachten Sie die Reglung unter Punkt 9. im Zuge der steigenden Corona-Fallzahlen in vielen Ländern und die daraus resultierenden Verschärfungen der Hygiene-Bestimmungen. Dies gilt sowohl für die Einreise in die Länder als auch für Zutrittsbeschränkungen zu Sehenswürdigkeiten, Restaurants und Geschäften.
19. Anspruchstellung, Ausschlussfrist, Verjährung
Vertragliche Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen müssen vom Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Genussreisen GmbH unter der am Ende dieser Allgemeinen Reisebedingungen genannten Adresse geltend gemacht werden. Diese Frist gilt auch für vertragliche Ansprüche des Reiseteilnehmers auf Grund Kündigung des Reisevertrages wegen Mangels oder bei Höherer Gewalt. Für die Fristwahrung ist das Datum des Zugangs der Reklamation maßgebend. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Reiseleitungen bzw. Vertretungen von Genussreisen GmbH im Reisegebiet sind nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Minderung des Reisepreises oder auf Schadensersatz, mit Wirkung für Genussreisen GmbH anzuerkennen. Die oben bezeichneten Ansprüche des Reiseteilnehmers verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Schweben Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Genussreisen GmbH oder der Reiseteilnehmer die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
20. Abtretungsverbot
Jegliche Abtretung von Ansprüchen des Reiseteilnehmers gegen Genussreisen GmbH ist ausgeschlossen. Das Abtretungsverbot betrifft sämtliche Ansprüche aus dem Reisevertrag und im Zusammenhang damit sowie Ansprüche aus unerlaubter Handlung und ungerechtfertigter Bereicherung. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der vorbezeichneten Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen unzulässig.
21. Gerichtsstand
Für den Fall, dass der Reiseteilnehmer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird für Ansprüche von Genussreisen GmbH gegen den Reiseteilnehmer der Gerichtsstand München vereinbart.
22. Gültigkeit der Leistungsbeschreibung
Änderungen der Leistungsbeschreibungen sind möglich und bleiben bis Vertragsschluss vorbehalten. Maßgebend hinsichtlich der Termine, Abflug- und Reisezeiten etc. ist daher allein der Inhalt der Bestätigung in Verbindung mit der Buchung und sonstigen wirksam getroffenen Abreden.
23. Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht wenn der Kunde bei Abschluss des Vertrags in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit und mithin als Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) handelt.
Das Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei Verträgen:
- zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind;
- zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde;
- zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat;
- zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement‐Verträgen.
- bei Verbrauchern, soweit die Bestellung aus einem und die Sendung in ein Land erfolgt, das nicht Mitglied der Europäischen Union ist.
24. Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Ergänzend gelten insbesondere die Bestimmungen des Reisevertragsgesetzes des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) §§ 651 ff, soweit Genussreisen GmbH als Reiseveranstalter tätig wird.
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise
nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.
Das Unternehmen Genussreisen GmbH, Meyerbeerstr. 20., 81247 München, trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt Genussreisen GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
• Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
• Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
• Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter in Verbindung setzen können.
• Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
• Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise angekündigt wurde. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
• Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
• Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
• Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
• Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
• Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
• Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
• Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.
Genussreisen GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit R+V Versicherungen abgeschlossen. Die Reisenden können R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Telefon: 0611 533 5859 kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Genussreisen GmbH verweigert werden
Webseite, auf welcher die Gesamtausgabe des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu finden ist: www.gesetze-im-internet.de/bgb
Stand 01/2024