AGB Reisen mit Sinnen
zurück1 Abschluss des Reisevertrages
(a) Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie One World Reisen mit Sinnen – Pardon/Heider OHG („OW“) den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, per Telefon, per Telefax oder E-Mail, bei uns direkt oder über unsere Partnerreisebüros vorgenommen werden. Bei elektronischen Anmeldungen bestätigen wir den Eingang unverzüglich auf elektronischem Weg. Der Reisevertrag kommt mit unserer Annahme Ihrer Anmeldung zustande, die keiner besonderen Form bedarf. Wir informieren Sie über den Vertragsabschluss mit der Reisebestätigung. Enthält die Reisebestätigung Abweichungen von der Anmeldung, so sind Sie berechtigt, innerhalb von 10 Tagen das neue Angebot von OW durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z.B. Leistung der Anzahlung) anzunehmen und der Reisevertrag kommt mit dem Inhalt des neuen Angebots zustande.
(b) Der Kunde hat für die in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer wie für seine eigenen Vertragsverpflichtungen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2 Zahlungsbedingungen
Nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines nach § 651k Abs. 3 BGB, der der Reisebestätigung beiliegt, ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig und zu zahlen. Der restliche Reisepreis ist 21 Tage vor Reiseantritt fällig und zu leisten, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziffer 6 (a) abgesagt werden kann. Die Kosten einer Reiseversicherung sind unabhängig davon mit der Anzahlung fällig.
3 Leistungen, Preisänderung vor Vertragsschluss
Umfang und Art der vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im OW-Katalog zu der betreffenden Reise und sämtlich darin enthaltenen Hinweisen und Erläuterungen in Verbindung mit der individuellen Buchungsbestätigung. Die im Prospekt genannten Reisepreise sind bindend. OW behält sich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung des Reisepreises aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes zu erklären. Ebenso behält sich OW vor, den Reisepreis vor Vertragsschluss mit dem Kunden anzupassen, wenn die vom Kunden gewünschte oder im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist. Der Kunde ist vor der Buchung auf die erklärten Änderungen rechtzeitig hinzuweisen.
4 Leistungs- und Preisänderungen nach Vertragsschluss
(a) Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die von OW nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
(b) Preisänderungen sind nach Abschluss des Vertrages lediglich im Falle der auch nach Vertragsabschluss eingetretenen und bei Abschluss nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.
(c) Im Fall einer Preiserhöhung um mehr als 5 % oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn OW in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Zugang der Erklärung durch OW über die Änderung der Reiseleistung oder die Preisanpassung dieser gegenüber geltend zu machen.
5 Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
(a) Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen oder mündlichen Rücktrittserklärung bei OW. Es wird empfohlen, aus Beweisgründen den Rücktritt schriftlich zu erklären.
(b) Tritt der Kunde zurück, so verliert OW den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann aber eine angemessene Entschädigung verlangen, die sich in ihrer Höhe nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von OW ersparten Aufwendungen sowie dessen, was OW durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann, richtet. OW kann diese Entschädigung konkret oder pauschaliert berechnen. Pauschaliert kann sie, orientiert am Zeitpunkt des Rücktritts des Kunden, wie folgt verlangt werden:
– bis 30. Tag vor Reiseantritt: 20 % des Reisepreises
– ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 35 % des Reisepreises
– ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 40 % des Reisepreises
– ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt: 60 % des Reisepreises
– ab 6. Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt der Reise: 90 % des Reisepreises
Es bleibt dem Kunden stets unbenommen, nachzuweisen, dass OW ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen, entstanden ist. OW kann anstelle der jeweiligen Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung fordern, soweit OW nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind und sie die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen kann. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
(c) Umbuchungen, d.h. Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft oder der Beförderungsart sind grundsätzlich nur nach Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) gemäß unserer vorgenannten Rücktrittsbedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung möglich. Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht.
(d) Der Kunde kann bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson stellen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt und die er OW zuvor anzuzeigen hat. OW kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn
diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprünglich Reisende haften gegenüber dem Reiseveranstalter für den Reisepreis und als Gesamtschuldner für sämtliche durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.
6 Rücktritt und Kündigung durch OW
(a) OW kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl (MTZ) vom Vertrag zurücktreten, wenn OW die MTZ in der jeweiligen Reiseausschreibung im Prospekt ausdrücklich genannt und beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und OW in der Reisebestätigung die MTZ und späteste Rücktrittsfrist nochmals deutlich angibt und dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist. Ein Rücktritt ist bis spätestens 21 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden zu erklären. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden umgehend erstattet.
(b) Stört der Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung durch OW nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann OW ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält OW den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die sie aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
7 Kündigung wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl OW als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§ 651j BGB, § 651e Abs.3 S.1 und 2, Abs.4 S.1 BGB). Danach kann OW für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. OW ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, wenn der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Kunden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
8 Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden
a) Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung von OW oder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und dort innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. OW kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. OW kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.
(b) Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet OW innerhalb der vom Kunden für die Abhilfe gesetzten, angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist vor der Kündigung bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von OW verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
9 Haftung des Reiseveranstalters, Haftung für vermittelte Fremdleistungen
(a) Die vertragliche Haftung von OW gegenüber dem Reiseteilnehmer für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit OW für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen OW gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung von OW bei Sachschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Sie gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.
(b) OW haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Zusatzprogramme, Führungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von OW sind. OW haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von OW ursächlich geworden ist.
10 Identität des Luftfahrtunternehmens
OW informiert bei Buchung den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende/n Fluggesellschaft/en noch nicht fest, muss/müssen diejenige/n Fluggesellschaft/en genannt werden, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird/werden und OW muss unverzüglich sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die Black List (Schwarze Liste) der EU ist auf der Internetseite www.air-ban.europa.eu und auf der Internetseite von OW sowie in ihren Geschäftsräumen einsehbar.
11 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
(a) OW informiert Staatsangehörige des EU-Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z.B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
(b) Für die Einhaltung der Bestimmungen ist der Kunde selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, OW hat seine Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland sind einzuhalten. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Hat der Kunde OW beauftragt, für ihn behördliche Dokumente, etwa ein Visum zu beantragen, so haftet OW nicht für die rechtzeitige Erteilung dieser Dokumente durch deutsche oder ausländische Behörden, sondern nur, sofern sie gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung verschuldet hat.
12 Ausschluss von Ansprüchen, Anzeigefristen, Verjährung, Abtretungsverbot
(a) Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber OW unter der unten genannten Adresse geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind unabhängig hiervon nach internationalen Übereinkommen binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft/dem Beförderungsunternehmen zu erheben. Gleichermaßen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder dem Reiseveranstalter gegenüber anzuzeigen wenn reisevertragliche Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden sollen.
(b) Reisevertragliche Ansprüche des Kunden nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr nach dem vertraglichen Ende der Reise, soweit ein Schaden des Reisenden weder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von OW, ihres gesetzlichen Vertreters oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
(c) Eine Abtretung von Ansprüchen des Reiseteilnehmers gegen den Veranstalter ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter Familienangehörigen.
13 Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die der Kunde OW zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung und zur Kundenbetreuung erforderlich sind. OW hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDatenSchG ein. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre gespeicherten Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern oder löschen zu lassen. Mit einer Nachricht an die E-Mail-Adresse oneworld@reisenmitsinnen.de können Sie der Nutzung oder Verarbeitung Ihrer Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung widersprechen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
14. Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen OW und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Veranstalter:
ONE WORLD Reisen mit Sinnen
Pardon/Heider OHG
Roseggerstraße 59
44137 Dortmund
Stand: 2016