Hauser exkursionen - Top of Germany: Zugspitze - Das Trekking auf den Gipfel
- Auf dem Weg der Erstbesteiger in drei Tagen auf Deutschlands höchsten Berg
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- Veranstalter: Hauser exkursionen
- Angebotsnummer: 256338
- Reise Land: Deutschland
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Kundenbewertung:
- Teilnehmerzahl: min. 4 max. 8
- ab € 395
- zur Buchungsanfrage
Höhepunkte
- Auf dem Weg der ersten Menschen, die die Zugspitze bestiegen haben
- Trekkingtour in den oberbayerischen Alpen
- Wildes Höllental und beschauliches Reintal
- Urige Berghäuser und tolles Hüttenambiente
- Neues Routing, da die Reintalangerhütte umgebaut wird
- Talfahrt mit der neuen Zugspitz-Seilbahn schont unsere Knie
Tag 1 Höllentalklamm und Aufstieg zum Kreuzeckhaus
Treffpunkt ist in Garmisch-Partenkirchen um 09:30 Uhr am Parkplatz der Alpspitzbahn/Kreuzeckbahn in GAP. Gemeinsam wandern wir in der Folge nach Hammersbach und durch die einmalig schöne, wilde und tosende Höllentalklamm auf die neue Höllentalangerhütte (1.387 m, Einkehrmöglichkeit). Auf dem alten Mienenweg gehen wir weiter zu den Knappenhäusern (1.527 m) und über das Hupfleitenjoch zum Kreuzeckhaus (1.651 m).
Tag 2 Ab und auf durch das Reintal zur Knorrhütte
Nach dem Frühstück steigen wir über den steilen Bernadeinsteig hinunter in das verwunschene Reintal. Vorbei an der neu erbauten Bockhütte (1.010 m, Einkehrmöglichkeit) und später an der Reintalangerhütte, die im Sommer 2020 umgebaut und saniert wird und lediglich einen Imbissausschank anbietet, wandern wir auf dem ältesten Pfad in Richtung Zugspitze. Am Nachmittag erreichen wir die legendäre gelegene Knorrhütte (2.051 m), in der wir unseren zweiten gemütlichen Hüttenabend verbringen und übernachten werden.
Tag 3 Top of Germany
Wir starten sehr früh und steigen über alt-ergraute und geröllreiche Moränen auf das sogenannte Zugspitzplatt zum Restaurant Sonn-Alpin auf. Für den jetzt folgenden letzten Abschnitt und Höhepunkt des Aufstieges benötigen wir auf jeden Fall ausreichende Trittsicherheit, da die letzten Höhenmeter auf einem schmalen und mit Drahtseilen versicherten Bergpfad verlaufen. Nach einer ausgedehnten Gipfelrast und dem Besuch der Schneekristall-Welt und des Erlebnismuseum „Faszination Zugspitze“ fahren wir mit der neuen und spektakulären Eibsee-Seilbahn hinunter zum grünblauen-schimmernden Bergsee und weiter mit der Zugspitz-Zahnradbahn zum Bahnhof Kreuzeck. Bei einem letzten Cafe verabschieden wir uns und treten die Heimreise an - zufrieden und erfüllt vom Gipfelerlebnis Top of Germany.
- Hauser Alpin Bergwanderführer\n
- 2 x Übernachtung in der Berghütte/Hüttenlager\n
- 2 x Halbpension\n
- Eintritt Höllentalklamm (wenn vorhanden, bitte DAV-Ausweis mitnehmen)\n
- Reisekrankenschutz\n
Nicht eingeschlossene Leistungen:
- An- und Abreise
- Tagesverpflegung und Getränke
- Seilbahn-Talfahrt Gipfel - Eibsee und Weiterfahrt zum Bahnhof Kreuzeck €35 (inklusive Eintritt in die „Faszination Zugspitze“ – Erlebnismuseum und in die Schneekristall-Welt)
- Trinkgelder
Schwierigkeitsgrad
3
Wichtige Hinweise
Selbstverständlich ist es das Ziel Ihrer Reiseleitung und unserer Partner, sämtliche Programmpunkte durchzuführen. Sollte es witterungsbedingt, aus organisatorischen oder sonstigen Gründen notwendige Abweichungen von der Ausschreibung geben, bitten wir um Ihr Verständnis.
Einreisebestimmungen
Einreise Deutschland
Covid-19: Allgemeine Hinweise
Die Erkenntnisse im Umgang mit dem Virus Covid-19 wird einen Einfluss auf die zukünftigen konsularischen Einreiseformalitäten nehmen. Jede Region, jeder Staat, jeder Wirtschaftraum (EU) wird die Entwicklung der globalen Pandemie beobachten und flexibel mit Maßnahmen im Umgang mit Geschäftsreisende und Touristen reagieren. Die Flexibilität wird zu einer hohen Dynamik der Veränderung von Regularien und Einreiseformalitäten führen. Bitte erkundigen Sie sich vorab:
Reisen in andere Destinationen:
Neben den konsularischen Einreiseformalitäten werden gesundheitliche Regularien sowohl für die Einreise als auch für die Rückreise relevant werden. Eine umfassende und aktuelle Zusammenfassung gesundheitlicher Regularien für Ihre Einreise erhalten Sie bei:
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Für Reisen innerhalb der EU&EFTA Staaten empfehlen wir die ... (Hyperlink entfernt)
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Reisen zurück nach Deutschland:
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Beauftragen Sie die Deutsche Visa und Konsular Gesellschaft, auf Grundlage Ihrer Reise und auf Basis von offiziellen Quellen, Recherchen und Gesprächen mit Behörden, die Regularien und pandemiebedingten Rahmenbedingungen zu analysieren.
Erläuterung
Die Kategorie EU-Meldepflicht ist in folgenden Fällen zu berücksichtigen:
- Wahrnehmung einer zeitlich befristeten beruflichen Aufgabe
- In einem EU/EFTA Staat
Während dieses Zeitraums gelten Sie als „entsandte Arbeitnehmerin/entsandter Arbeitnehmer" und genießen besondere Arbeitsbedingungen und ‑rechte.
ACHTUNG:
Es wird nicht zwischen Entsendung und Dienstreise unterschieden. D.h. auch eine Dienstreise ist eine Entsendung und kann zu einer Meldepflicht führen.
Hinweis
In nachfolgenden Branchen ist nach dem Mindestlohngesetz eine EU-Meldung abzugeben:
Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die einen oder mehrere Arbeitnehmer zur Ausführung von Werk- oder Dienstleistungen nach Deutschland entsenden, sind gemäß § 16 Abs. 1 und 2 Mindestlohngesetz (MiLoG) in Verbindung mit § 1 der Verordnung über Meldepflichten nach dem Mindestlohngesetz, dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (Mindestlohnmeldeverordnung (MiLoMeldV)) zur Abgabe einer schriftlichen Anmeldung verpflichtet und haben der Anmeldung eine Versicherung nach § 16 Abs. 2 MiLoG beizufügen, wenn die Entsendung in die nachfolgenden Branchen des § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) erfolgt:
- Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen
- Baugewerbe
- Fleischwirtschaft
- Forstwirtschaft
- Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
- Gebäudereinigungsgewerbe
- Personenbeförderungsgewerbe
- Schaustellergewerbe
- Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe
- Prostitutionsgewerbe
- Wach- und Sicherheitsgewerbe
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ein verstetigtes Arbeitsentgelt von mehr als 2.958 Euro brutto monatlich beziehen oder deren verstetigtes regelmäßiges Monatsentgelt brutto 2.000 Euro überschreitet und denen der Arbeitgeber dieses Monatsentgelt für die letzten vollen zwölf Monate (Zeiten ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt bleiben unberücksichtigt) nachweislich gezahlt hat, sind Anmeldungen nach dem Mindestlohngesetz entbehrlich.
In nachfolgenden Branchen ist nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz eine EU-Meldung abzugeben:
Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die einen oder mehrere Arbeitnehmer zur Ausführung von Werk- oder Dienstleistungen in den nachfolgenden Branchen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG), in denen tarifliche Mindestarbeitsbedingungen und/oder Urlaubskassenbeiträge zu gewähren sind, nach Deutschland entsenden, sind gemäß § 18 Abs. 1 AEntG in Verbindung mit § 1 MiLoMeldV zur Abgabe einer schriftlichen Anmeldung unter Beifügung einer Versicherung nach § 18 Abs. 2 AEntG, wenn die Entsendung in die nachfolgenden Branchen des AEntG erfolgt:
- Abfallwirtschaft, einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst
- Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch
- Bauhauptgewerbe und Baunebengewerbe
- Gebäudereinigungsleistungen
- Pflegedienstleistungen
Ebenfalls entbehrlich sind Anmeldungen nach dem MiLoG und dem AEntG für im Betrieb des Arbeitgebers im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses arbeitende Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers. Ist der Arbeitgeber eine juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, so kommt es auf das Bestehen einer entsprechenden verwandtschaftlichen Beziehung zu dem vertretungsberechtigten Organ der juristischen Person oder einem Mitglied eines solchen Organs oder eines vertretungsberechtigten Gesellschafters der rechtsfähigen Personengesellschaft an (§ 1 Abs. 2 MiLoDokV). Familienangehörige, bei denen ein Arbeitsverhältnis nicht vorliegt, sondern die lediglich aufgrund ihrer familiären Beziehung im Betrieb mitarbeiten, sind keine Arbeitnehmer und unterfallen damit nicht dem MiLoG oder dem AEntG und den dort geregelten Meldepflichten.
Für den Zeitraum der Entsendung ist ein örtlicher Vertreter in Deutschland zu benennen, der für den Kontakt mit den Arbeitsinspektoren zuständig ist und sicherstellt, dass das entsendende Unternehmen seinen Verpflichtungen nachkommt.
Nachzuweisende Dokumente:
Bei einer Kontrolle durch den Arbeitsinspektor können folgenden Dokumente in deutscher Sprache gefordert werden:
- A 1-Bescheinigung
- Arbeitsvertrag
- Lohnnachweis / Gehaltsnachweis der letzten drei Monate
- Nachweis der Gehaltsauszahlung (Bank-/Kontoauszug) der letzten drei Monate
- Kontaktdaten des gesetzlichen Vertreters in Deutschland
- Bei Nicht-EU-Bürgern, Vorlage einer Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung, falls eine solche notwendig ist
- Lohnnachweis des Monats der Entsendung / Dienstreise - nachträglich
- Nachweis der Gehaltsauszahlung (Bank-/Kontoauszug) des Monats der Entsendung / Dienstreise - nachträglich
- ... (Hyperlink entfernt) eines jeden Mitarbeiters für jeden gearbeiteten Tag - nachträglich
Diese Liste ist nicht abschließend. Der gesetzliche Vertreter in Deutschland erhält die Unterlagen in physischer Form. Er ist verantwortlich bei Anfragen durch die Aufsichtsbehörden die Unterlagen unverzüglich weiterzuleiten.
Medizinischer Hinweis
Verfolgen Sie das bewährte Motto: „peel it, cook it, boil it or leave it“ (schäl es, gar oder koch es, oder lass es sein), d.h. konsumieren Sie sauberes Essen und saubere Getränke.
Weitere medizinische Hinweise und wichtige Links finden Sie ... (Hyperlink entfernt).
Auftragserteilung
Vielen Dank für Ihr Vertrauen und die Beauftragung der DVKG.
Informieren möchten wir Sie, dass der Zahlungsprozess mit dem Abschluss des Auftragsprozesses durchgeführt wird. Nachträglich vereinbarte Zusatzleistungen werden mit einer zweiten Rechnung zum Abschluss des Beantragungsprozesses fällig.
Ansprechpartner
Telefonisch erreichen Sie uns:
Montag - Freitag, 8.30 - 17.30 Uhr
- Tel. Berlin: 030 2576 4860, E-Mail: ... (Hyperlink entfernt)
- Tel. Hamburg: 040 328 905 440, E-Mail: ... (Hyperlink entfernt)
- Tel. Frankfurt: 069 2400 6854, E-Mail: ... (Hyperlink entfernt)
- Tel. München: 089 998 209 030, E-Mail: ... (Hyperlink entfernt)
Einreise Österreich
Covid-19: Allgemeine Hinweise
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Covid-19: Detaillierte Hinweise
Die Einreise aus Deutschland ist grundsätzlich wieder uneingeschränkt möglich, mit Ausnahme von Reisenden aus dem Kreis Gütersloh. Diese müssen seit Montag, den 29. Juni 2020 ein ... (Hyperlink entfernt) mitführen, das belegt, dass ein PCR-Test auf SARS-Cov-2 negativ ist. Dieses Attest darf nicht älter als vier Tage sein.
Die Einreise auch aus allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Portugal und Schweden sowie aus Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Vatikan ist wieder uneingeschränkt möglich. Reisende müssen jedoch auf Verlangen glaubhaft machen, dass sie sich in den letzten 14 Tagen nur in den vorgenannten Ländern oder in Österreich aufgehalten haben. Die Länderliste und weitere Informationen bietet das ... (Hyperlink entfernt).
Die Einreise aus allen übrigen Ländern ist weiterhin nur bei Vorliegen eines Ausnahmegrundes und Mitführen eines aktuellen Gesundheitszeugnisses möglich, das dem Reisenden einen negativen PCR-Test attestiert. Weitere Informationen bietet das ... (Hyperlink entfernt).
Die Grenzkontrollen Österreichs an der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland sind aufgehoben. In Grenznähe finden jedoch stichprobenartige Kontrollen durch gemischte Teams, bestehend aus Polizei und Grenzschutzbehörden, statt.
Erläuterung
Für touristische Zwecke, Familienbesuch oder Besuch von Freunden. Geschäftliche Tätigkeiten oder ein Beschäftigungsverhältnis sind nicht erlaubt.
Visumbedingungen
- Die Visa Regularien können sich abhängig der Nationalität des Reisenden unterscheiden.
- Reisende mit nicht deutscher Nationalität bitten wir die... (Hyperlink entfernt).
Medizinischer Hinweis
Verfolgen Sie das bewährte Motto: „peel it, cook it, boil it or leave it“ (schäl es, gar oder koch es, oder lass es sein), d.h. konsumieren Sie sauberes Essen und saubere Getränke.
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Auftragserteilung
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Ansprechpartner
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Montag - Freitag, 8.30 - 17.30 Uhr
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Tipp: Kopieren Sie vor Abreise Ihren Reisepass / Personalausweis und Ihr Flugticket. Im Verlustfall erleichtert dies die Neubeschaffung. Bewahren Sie die Kopien getrennt von den Originaldokumenten und Ihren Wertgegenständen auf.
Oder: Schicken Sie sich Kopien Ihrer wichtigsten Dokumente als pdf-Datei an die eigene Mailadresse.
Impfungen & Gesundheitsvorsorge
Einreise Deutschland
Einreise Österreich
Informationen zum Thema Gesundheit auf Reisen finden Sie auch unter hauser-exkursionen.de/reiseinfos/gesundheit
Eine Bitte: Stellen Sie sich eine Reiseapotheke zusammen, die Ihren individuellen Bedürfnissen angepasst ist. Denken Sie an Arzneimittel gegen Durchfallerkrankungen, Schmerzen und Erkältungskrankheiten sowie Verbandsmaterial und Pflaster. Ihre Reiseleiterin oder Ihr Reiseleiter führt eine Reiseapotheke mit, der Inhalt ist jedoch nur für Notfälle gedacht.